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Gemeinschaftskunde/Sozialwesen /
Demokratie & Gewaltenteilung
kim
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216
11/12/13
Lernzettel
Hier sind die Merkmale einer Demokratie & Definitionen einer Gewaltenteilung & Demokratie.
Demokratie DEMOKRATIE IST EINE HERRSCHAFTSFORM UND BEDEUTET HERRSCHAFT DES VOLKES" BZW.VOLKSHERRSCHAFT". Vier Merkmale einer Demokratie: Volkssouveränität: SELBSTBESTIMMUNG DES VOLKES -Mehrheitsentscheidungen: DURCH DIE MEHRHEIT GETROFFENE ENTSCHEIDUNG Pluralismus: VIELFALT, Z.B. MEINUNGSFREIHEIT Gewaltenteilung: GESETZGEBUNG & REGIERUNG SIND VONEINANDER GETRENNT, DAMIT DIE MACHT DES STAATES NICHT ZU EINSEITIG IST. Drei Gewalten: Legislative: GESETZGEBENDE GEWALT DIE LEGISLATIVE SETZT SICH AUS DEM BUNDESTAG, DEM BUNDESRAT, SOWIE DEN LANDESPARLAMENTEN ZUSAMMEN, DIE SICH ÜBER GESETZE BERATEN UND SIE VERABSCHIEDEN. Exekutive: AUSFÜHRENDE GEWALT DIE EXEKUTIVE SETZT SICH ZUM EINEN AUS POLIZISTEN UND BEAMTEN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG ZUSAMMEN, ZUM ANDEREN AUS DER BUNDESREGIERUNG, DEN LANDESREGIERUNG, SOWIE DEN BÜRGERMEISTERN SIE ALLE SOLLEN DAFÜR SORGEN, DASS DIE GESETZE AUCH BEFOLGT WERDEN. Judikative: RECHTSPRECHENDE GEWALT ZUR JUDIKATIVE GEHÖREN DIE STAATSANWÄLTE UND RICHTER, DIE IM FALLE VON GESETZVERSTÖSSEN ÜBER DIE STRAFE ENTSCHEIDEN.
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kim
11/12/13
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Hier sind die Merkmale einer Demokratie & Definitionen einer Gewaltenteilung & Demokratie.
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Absolutismus und Aufklärung
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14
3
Formen demokratischen Regierungs
0
11
1
Gewaltenteilung & -verschränkung
20
11/9/10
1
Föderalismus & Gewalteneinteilung
41
8/9/10
Demokratie DEMOKRATIE IST EINE HERRSCHAFTSFORM UND BEDEUTET HERRSCHAFT DES VOLKES" BZW.VOLKSHERRSCHAFT". Vier Merkmale einer Demokratie: Volkssouveränität: SELBSTBESTIMMUNG DES VOLKES -Mehrheitsentscheidungen: DURCH DIE MEHRHEIT GETROFFENE ENTSCHEIDUNG Pluralismus: VIELFALT, Z.B. MEINUNGSFREIHEIT Gewaltenteilung: GESETZGEBUNG & REGIERUNG SIND VONEINANDER GETRENNT, DAMIT DIE MACHT DES STAATES NICHT ZU EINSEITIG IST. Drei Gewalten: Legislative: GESETZGEBENDE GEWALT DIE LEGISLATIVE SETZT SICH AUS DEM BUNDESTAG, DEM BUNDESRAT, SOWIE DEN LANDESPARLAMENTEN ZUSAMMEN, DIE SICH ÜBER GESETZE BERATEN UND SIE VERABSCHIEDEN. Exekutive: AUSFÜHRENDE GEWALT DIE EXEKUTIVE SETZT SICH ZUM EINEN AUS POLIZISTEN UND BEAMTEN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG ZUSAMMEN, ZUM ANDEREN AUS DER BUNDESREGIERUNG, DEN LANDESREGIERUNG, SOWIE DEN BÜRGERMEISTERN SIE ALLE SOLLEN DAFÜR SORGEN, DASS DIE GESETZE AUCH BEFOLGT WERDEN. Judikative: RECHTSPRECHENDE GEWALT ZUR JUDIKATIVE GEHÖREN DIE STAATSANWÄLTE UND RICHTER, DIE IM FALLE VON GESETZVERSTÖSSEN ÜBER DIE STRAFE ENTSCHEIDEN.
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