Die Gewaltenteilung und der Europäische Gerichtshof im deutschen Rechtssystem
Die Gewaltenteilung als fundamentales Prinzip des Grundgesetz Deutschland steht vor besonderen Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen Judikative und Exekutive. Ein kritischer Aspekt zeigt sich in der Rolle der Mehrheitsparteien, die das ursprünglich vorgesehene Spannungsverhältnis zwischen den Gewalten zunehmend verwischen. Dies führt dazu, dass das Parlament nicht immer primär die Interessen der Bürger vertritt, sondern häufig von Parteizentralen gesteuert wird. Diese Entwicklung steht im Konflikt mit den grundlegenden Prinzipien der Grundrechte der Verfassung.
Hinweis: Die Gewaltenteilung ist ein fundamentales Organisationsprinzip des demokratischen Rechtsstaats, das die Aufteilung der Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative vorsieht.
Der Europäische Gerichtshof EuGH spielt eine zentrale Rolle im europäischen Rechtssystem und ergänzt die nationale Rechtsprechung. Als höchstes Gericht der Europäischen Union hat er die Aufgabe, das europäische Gemeinschaftsrecht zu schützen und durchzusetzen. Seine Kompetenzen ähneln in vielen Bereichen denen des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere bei der Entscheidung über Klagen von Mitgliedsstaaten, EU-Organen sowie natürlichen und juristischen Personen.
Die Organisation des EuGH spiegelt die föderale Struktur der EU wider. Mit Sitz in Luxemburg setzt sich das Gericht aus 24 Richterinnen und Richtern zusammen, wobei jedes EU-Mitgliedsland eine Person entsendet. Diese werden von zehn Generalanwälten unterstützt, die eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung von Entscheidungen spielen. Diese Struktur gewährleistet, dass die Rechtsprechung auf europäischer Ebene die Interessen aller Mitgliedsstaaten berücksichtigt und gleichzeitig die Grundrechte der europäischen Bürger schützt.