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Rechtsformen und Finanzierung
tabellarisch verschiedene Rechtsformen für eine Unternehmungsgründunf
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KG
Alles zur KG - Kommanditgesellschaft
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Rechtsformen
Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, GmbH, AG, Genossenschaft (für wen?, Gründungsformalitäten/Finanzierung, Gremien, Haftung)
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Rechtsform der Unternehmen
Rechtsformen der Unternehmen
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Rechtsformen
Rechtsformen
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Rechtsformen von (sozialen) Unternehmen
- Einzelunternehmen - gGmbH - GbR - eingetragener Verein
Die Rechtsform beschreibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen eines Unternehmens. Sie werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben und in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten. AG Aktiengesellschaft Geschäftsführung & Vertretung Gewinn- und Verlustverteilung Haftung Kapital (Mindestkapital) Anforderungen bei Gründung Organe Vorteile Nachteile Einzelunternehmen Inhaber, dieser bestimmt auch selbst seine Vertretung - Inhaber muss Gewinn mit Niemandem teilen - unbeschränkt (Privat- und Geschäftsvermögen) Kein Mindestkapital - Handelsgewerbe oder Handelsregistereintrag - mind. 1 Person Selbstorganschaft - alleinige Gewinnbeteiligung - uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit - kein Mindestkapital - schlechtere Position bei Banken uneingeschränkte Haftung RECHTSFORMEN GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts Alle Gesellschafter gemeinsam - gleichermaßen auf Gesellschafter - in Gesellschaftsvertrag kann jedoch festgelegt werden, dass GuV nach Quoten oder Kapitalan- teilen verteilt werden unbeschränkt (Privat- und Unternehmensver- mögen) - alle Gesellschafter gemeinsam - keine Beschränkung Kein Startkapital oder Mindesteinlage benötigt - - mind. 2 Personen - Gesellschaftsvertrag empfohlen Gewerbeanmeldung (Geringe Kosten) Selbstorganschaft - keine umfangreichen Vorschriften - geringe Kosten - formlose Gründung - umfangreiche Haftung - Privatinsolvenz durch hohe Haftung möglich - Entscheidungen nur im Team KG Kommanditgesellschaft Jeder alleine, aber Kommanditisten ohne Vertretung und Geschäftsführung Gewinn: - vertraglich festgehalten - 4% vom Kapitalanteil Verlust: - Kommanditist haftet nur bis Einlage - Komplementär haftet mit Privatvermögen - unbeschränkt -> gesamtschuldnerische Haftung -> Kommanditist haftet aber nur mit Einlage Kein Mindestkapital - mind. 2 Personen - Handelsregistereintrag Selbstorganschaft - Kommanditist haftet mit Stammeinlage - hohes Ansehen bei Banken - hohe Entscheidungs- gewalt - Eintragung im Handels- register - Haftung d. Komple- mentärs · evtl. Auflösung bei Streit OHG Offene Handelsgesellschaft Alle Gesellschafter können ohne Absprache Geschäfte tätigen, außer bei Außergewöhnlichem - jeder Gesellschafter erhält 4% seiner Kapital- anlagen - Überschuss oder Verlust wird gleichmäßig aufgeteilt - unbeschränkt (Geschäfts- und Privatvermögen) - unmittelbar (zeitlich unbegrenzt) - solidarisch (jeder Gesellschafter haftet) Kein Mindestkapital mind. 2 Personen - Gesellschaftsvertrag - Gewerbeanmeldung - Handelsregistereintrag Selbstorganschaft darf vor Gericht klagen - Gesellschafter sind gleichberechtigt gute Kreditwürdigkeit - kann verklagt werden - Insolvenzverfahren darf eröffnet werden GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung Mind. 1 Geschäftsführer, ab 2: nur gemeinsam zur Vertretung der Gesellschaft befugt (außer es gäbe Ausnahmen im Gesellschaftsvertrag) Abhängig von Anteilen am Unternehmen (mehr Anteile =...
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mehr Gewinn) - Verlust trifft alle Gesellschafter gleich (Haften gleichermaßen) beschränkt (keine persönliche Haftung) - Haften gleichermaßen 25.000€ -> muss zur Gründung mind. zur Hälfte eingezahlt werden - mind. 1 Person - beurkundeter Vertrag (25.000€) Geschäftsführer, Gesellschafterver- sammlung - hohe Flexibilität - keine Privathaftung - Gründungskosten - hoher Arbeitsaufwand, auch schon zur Gründung Vorstand - Verhältnis der Aktien, ausgeschütteter Gewinn Dividende Je mehr Aktien die AG besitz, desto mehr Umsatz macht sie. - beschränkt (keine persönliche Haftung) 50.000€ notarlich beurkundeter Gesellschaftsvertrag Vorstand (Vertretung nach Außen) Aufsichtsrat (Überprüfungen) Hauptversammlung (Entscheidungen) Haftungsbeschränkung - guten Ruf bei Banken - Offenlegungspflicht - Einfluss der Aktionäre auf Gewinn und Ge- schäftsführung