Der Führerstaat und seine Strukturen im Dritten Reich
Der Führerstaat unter Adolf Hitler war ein komplexes System der Machtausübung, das sich fundamental von demokratischen Staatsformen unterschied. Hitler, der durch die Machtergreifung am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler wurde, verkörperte als "Führer" angeblich den Volkswillen und stand über allen Gesetzen. Diese Position wurde durch das Ermächtigungsgesetz 1933 noch weiter gestärkt.
Die Staatsstruktur basierte auf dem sogenannten Doppelstaat, bei dem formal die Institutionen der Weimarer Republik weiterbestanden, während parallel dazu ein "Maßnahmenstaat" existierte. Dieser Maßnahmenstaat ermöglichte es der Führung, willkürlich und ohne rechtliche Grundlagen zu handeln. Die Beibehaltung der alten Strukturen diente dabei vor allem der Beruhigung konservativer Bevölkerungsschichten.
Ein besonderes Merkmal des Führerstaates war die polykratische Organisation. Diese zeichnete sich durch konkurrierende Machtzentren aus, deren Kompetenzen sich bewusst überschnitten. Die daraus resultierende Unsicherheit stärkte Hitlers Position als letzte Entscheidungsinstanz.
Hinweis: Der Führerstaat basierte auf drei Säulen: dem Führerprinzip, dem Doppelstaat und der Polykratie. Diese Struktur ermöglichte eine effektive Kontrolle durch gegenseitige Überwachung und Konkurrenz der verschiedenen Machtorgane.