Ständige Fazilitäten und Mindestreservepolitik
Die ständigen Fazilitäten bieten Geschäftsbanken die Möglichkeit, täglich Geld bei der EZB aufzunehmen oder anzulegen
- Spitzenrefinanzierungsfazilität Kurzfristige Kreditaufnahme zum Spitzenrefinanzierungssatz (höher als Leitzins)
- Einlagefazilität Kurzfristige Geldanlage zum Einlagesatz (niedriger als Leitzins)
Diese Fazilitäten bilden einen Zinskorridor, in dem sich die Tagesgeldzinsen im Interbankenhandel bewegen
- Obergrenze Spitzenrefinanzierungssatz
- Mitte Hauptrefinanzierungssatz (Leitzins)
- Untergrenze Einlagesatz
Seit einigen Jahren ist der Einlagesatz negativ ("Strafzins"), d.h. Geschäftsbanken müssen Zinsen zahlen, wenn sie Geld bei der EZB parken. Dies soll sie motivieren, überschüssiges Geld als Kredite an Kunden weiterzugeben und so die Wirtschaft anzukurbeln.
Die Mindestreservepolitik verpflichtet Geschäftsbanken, einen bestimmten Prozentsatz (Mindestreservesatz) ihrer Kundeneinlagen bei der Zentralbank zu hinterlegen. Dies dient dazu
- Den Zahlungsverkehr sicherzustellen
- Den Geschäftsbanken einen ständigen Bedarf an Zentralbankgeld zu verschaffen
- Die Kreditvergabemöglichkeiten der Geschäftsbanken zu beeinflussen
Wird der Mindestreservesatz erhöht, sinkt der Kreditschöpfungsspielraum der Banken. Die Folge Höhere Kreditzinsen, geringere Kreditnachfrage, sinkende Nachfrage auf dem Gütermarkt und schließlich sinkende Preise.
💡 Die ständigen Fazilitäten funktionieren ähnlich wie ein Girokonto für Privatpersonen Man kann jederzeit Geld einzahlen oder abheben, aber die Konditionen sind ungünstiger als bei anderen Anlage- oder Kreditformen!