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Ethik, Moral, Utilitarismus

7.2.2021

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Note: 1-2
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1. Definiere den Begriff Ethik (0,5P)
Ethik ist die Wissenschaft der Moral und die Frage nach dem rechten Tuin.
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1. Definiere den Begriff Ethik (0,5P)
Ethik ist die Wissenschaft der Moral und die Frage nach dem rechten Tuin.
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1. Definiere den Begriff Ethik (0,5P)
Ethik ist die Wissenschaft der Moral und die Frage nach dem rechten Tuin.
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1. Definiere den Begriff Ethik (0,5P)
Ethik ist die Wissenschaft der Moral und die Frage nach dem rechten Tuin.
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1. Definiere den Begriff Ethik (0,5P)
Ethik ist die Wissenschaft der Moral und die Frage nach dem rechten Tuin.
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1. Definiere den Begriff Ethik (0,5P)
Ethik ist die Wissenschaft der Moral und die Frage nach dem rechten Tuin.
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Klassenart Note: 1-2 ose 1. Definiere den Begriff Ethik (0,5P) Ethik ist die Wissenschaft der Moral und die Frage nach dem rechten Tuin. Punkte: 25,5P Außerdem wird das Handeln in Frage gestellt. 2. Biblische Gebote und Prophetische Kritik (3P) a) Erläutere, welche Personen bei biblischen Geboten bzw. prophetischer Kritik besonders im Blick sind und b) was für ein Verhalten ihnen gegenüber gefordert wird. c) Nenne mind. 4 unterschiedliche Beispiele, 3P welche Personen dies heute wären, ohne diejenigen aus Aufgabe a) nochmals zu wiederholen. 3. Nenne weitere biblische Texte, die bei der Erläuterung bibl. Ethik heranzuziehen sind und gib mit wenigen Sätzen den Inhalt wieder (2,5P) ! 4a). Beschreibe, welche Kriterien die utilitaristische Ethik für Entscheidungen anwendet. (2P) 4b) Erläutere die Position Peter Singers zur Frage der Abtreibung von behinderten Föten und seine Begründung (3P) toten für anderes Kind 5. Lege die Position Albert Schweitzers dar und greife dabei seine Leitsätze und sein Motto auf. Wende dies auf eine ethische Frage heute an. (3P) 2P 2,5P 1,5P зр 6. Aus der Zeitschrift, Zeitzeichen" 2014/09,, Andere Wege finden Hermann Gröhe: Wer die Würde des Menschen schützen will, muss das Leben schützen Wie geht eine Gesellschaft mit Leiden und Hilflosigkeit um? Welche Aufgaben haben Ärzte in Grenzsituationen des Lebens? Was bedeuten Menschenwürde und Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase? Auf diese existenziellen Fragen gibt es keine einfachen Antworten. Sie fordern zu vertieftem Nachdenken...

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und zu ernsthaftem Diskutieren auf. Unser Ziel muss sein, Selbstbestimmung und Lebensschutz zusammenzudenken, einen Weg zu finden, um beides angemessen zu berücksichtigen. Das Grundgesetz lässt die "Würde des Menschen" inhaltlich undefiniert, verpflichtet aber alle staatliche Gewalt, "sie zu achten und zu schützen", und anerkennt "darum" zugleich unveräußerliche Menschenrechte "als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft". Auch wenn in der Tradition der Aufklärung gerne die Selbstbestimmung als "Grund der Würde der menschlichen und jeder vernünftigen Natur" (Immanuel Kant, "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten") gesehen wird, knüpft das Grundgesetz die Würde explizit nicht daran. Jeder Mensch, ob der Selbstbestimmung fähig oder nicht, besitzt aufgrund seiner bloßen Existenz als Mensch die durch unsere Rechtsordnung zu schützende Würde. Das heißt in meinem Verständnis: Die Würde des Menschen wird in bedenklicher Weise reduziert, wenn sie mit Selbstbestimmung gleichgesetzt wird. Wir Menschen sind keine reinen Vernunftwesen. Zu unserem Menschsein gehört unsere Leiblichkeit, gehört Bedürftigkeit, und das schließt ein: Fürsorge zu geben - und Fürsorge zu empfangen. Daran ist nichts Würdeloses. Im Gegenteil: Der Umsorgende und der Umsorgte halten zusammen die Würde des Menschen hoch. Der Reisende, der unter die Räuber fiel, hat nicht weniger Würde als der Barmherzige, der sich seiner annimmt. Der Samariter kann in dem Zusammengeschlagenen den Menschen sehen - und ihm in seiner Hilfebedürftigkeit Nächster werden. Die tätige Nächstenliebe ist sein Verdienst, die Würde ist aber beiden in gleicher Weise zu eigen. Die Fürsorge für den Schwächeren, die Achtung vor dem Kranken und vor dem Sterbenden sind Gebote der Menschlichkeit, Zivilisationsfortschritte, deren Bedeutung wir kaum überschätzen können. Sie gehören zur "Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft", von der das Grundgesetz spricht. Wir können die Würde des Menschen nicht schützen, wenn wir nicht das Leben schützen. Jedes menschliche Leben ist ein kostbares Geschenk, etwas Unwiederbringliches und Einzigartiges, das gerade darin - in seiner Einzigartigkeit und auch in seiner Verletzlichkeit seine Würde hat, die es zu achten und zu schützen gilt. Was heißt das nun für die letzte Lebensphase? Wir achten und schützen die Würde des Schwerstkranken und des Sterbenden am besten, indem wir ihm als Menschen Nähe und Zuwendung geben, ihn medizinisch und pflegerisch, aber auch psychologisch und seelsorglich gut betreuen. Dazu gehören auch der Ausbau der Palliativversorgung und die Unterstützung der stationären und ambulanten Hospizarbeit. Nun haben sich die medizinischen Möglichkeiten in den letzten Jahrzehnten so rasant entwickelt, dass nicht wenige Menschen Angst haben, in ihrer letzten Lebensphase einer Apparatemedizin ausgeliefert zu sein, die ihr Sterben unnötig verlängert. Diesen Menschen möchte ich sagen: Gegen den erklärten Willen des Patienten dürfen keine lebensverlängernden Maßnahmen eingeleitet oder aufrechterhalten werden - weder die künstliche Beatmung noch die Ernährung durch eine Magensonde. Wir als potenzielle Patienten sollten unsererseits die rechtlichen Möglichkeiten nutzen und klarstellen, was wir wollen - sei es durch eine Patientenverfügung, in wiederholten Gesprächen mit Angehörigen, durch eine Vorsorgevollmacht oder im Gespräch mit dem behandelnden Arzt, damit dieser wiederum gut beraten und den Patientenwillen voll berücksichtigen kann. Diese Klarheit über den Patientenwillen ist auch wichtig für die Nutzung der Möglichkeiten der Palliativmedizin, die Schmerzen in den allermeisten Fällen mit allen Mitteln ärztlicher Kunst stillen oder jedenfalls wesentlich lindern kann, selbst wenn dies die Lebensdauer verkürzen könnte. Entscheidend ist, ob das dahinterstehende Ziel- unter Beachtung des Patientenwillens - auf Schmerzlinderung ausgerichtet ist oder auf die Beendigung des Lebens. Hans Küng: „Das menschlichen Leben gehört zwar nicht dem Menschen, es ist Gottes Schöpfung und Geschenk, aber... der leidende Mensch muss nicht bis zu einem ,,verfügten" Ende durchhalten. Niemand weiß, ob und über welches Ende überhaupt verfügt ist. Gott hat dem Menschen die Freiheit geschenkt, über Art und Zeitpunkt des Todes mitzuentscheiden. Die Behauptung, eine vorzeitige Rückgabe des Lebens sei ein menschliches Nein zu einem göttlichen Ja, ist angesichts definitiv zerstörten Lebens und unerträglichen Leidens nicht haltbar. Ein solches Leben ist menschenunwürdig." Ulrich Eibach: ,, Der Mensch hat kein Selbstverfügungsrecht, keine uneingeschränkte Autonomie über das eigene Leben. Leben ist ,,verdanktes Leben", also gibt es kein Recht auf Selbsttötung oder Tötung auf Verlangen. Die Menschenwürde ist nicht nur der Vernunft und Freiheit des Menschen zugesprochen, auch schwerst kranken Menschen. Deshalb kann es kein menschenunwürdiges oder lebensunwertes Leben geben, sondern nur eine menschen unwürdige Behandlung. Das Leiden im Alter ist sinnvoll: Der Mensch erfährt, dass er auf die Liebe und Hilfe angewiesen ist, komme sie von Gott oder von Menschen." 6a). Alle drei argumentieren mit der Menschenwürde. Gib die jeweiligen Argumentationen zusammengefasst mit eigenen Worten wieder und arbeite die Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten heraus. 5,5P (6P) In früherer Zeit zählte die Arbeitsfähigkeit jedes Mitglieds einer Inuitgruppe (Eskimos) für das Überleben aller. In Zeiten der Not, wenn der Hungertod drohte und eine Gruppe auf Suche nach Nahrung in andere Gebiete weiterzog, mussten diejenigen dem Tod überlassen werden, die nicht mehr zum Überleben aller beitragen und auch nicht von den anderen miternährt werden konnten. (6b+c zusammen 8P) 6b) Arbeite zunächst die Problematik damals heraus und aktualisiere sie auf entsprechende Problematiken im Umgang mit alten Menschen heute. Wende dann beispielhaft an dieser Problematik Elemente der Schritte ethischer Urteilsfindung an. 6c) Nimm selbst begründet Stellung zur Frage des Umgangs mit alten Menschen und greife dabei die Argumente von Eibach, Küng und Grohe auf. 7,5P Viel Erfolg! 30.04.19 Nr.24 a) Das Ziel einer Handlung solte sein, dass möglichst viel Glück vermehrt wird und Leid / Unglück verringert wird (hedonistisches Prinzip). Dabei sollte man alle Betroffenen. (Universa (utätsprinzip, und fast. objektiv entscheiden. Eine Entscheidung ist dann moralisch gut, wenn sie Von großem Nutzen ist und für möglichst viele optimal ist. b) Peter Singer ist der Meinung, dass man behinderte Foten einbeziehen auf jedenfail abtreiben solle und das Kind nicht zur Welt 2 bringen. Er begründet es damit, dass das Leben einer be- hinderten Kinder nicht mit dem eines normalen Kindes auf- zuwiegen sei, da das behinderte Kind nicht so glücklich ist und eine Belastung für die Eltern. Außerdem ist für ihn laut Definition ein Behinderter kein Mensch, weshalb es in Ordnung genauer ! ist es abzutreiben/ zu töten. Seine Meinung begründet er mit dem Utilitarismus, da das Leiden eines behinderten Kindes größer ist als das Glück. Bå einem normalen Kind ist das nicht der Fall. Deshalb solldas behinderte i lind Plate machen für ein besseres Leben. Nr.5 Albert Schweizer sagt, dass das Leben den höchsten Wert hat und man Enrfurcht vor dem Leben haben soll. Moralisch gut ist, was Leben schützt, fördert oder entwickelbares Leben auf seinen höchsten Wert bringt. Schlecht bzw, böse ist, was Leben schädigt, vernichtet oder entwickelbares Leben auf seinem niedrigsten Wort hait. Der Notwendigiuit, Lebenzu töten um zu überieben, sollte man weitgehend entrinnen. Wenn man sich zum Beispiel entscheidet vegetarisch zu leben oder nicht, Schweizer dafür entscheiden (er ist auch würde sich Albert kaner o Seattle Veganer), da Leben erhalten sitt anstatt vernichtuet zu werden. Außerdem entrinnt man der Notwendigiuit Leben zu töten. pr Nr.6 a) Hermann Gröhe: Laut dem Grundgesetz hat jeder Mensch eine Warde, die man schützen und achten muss, 2.B. durch die Menschrechte. Die Menschen würde besitzt jeder Mensch alein durch seine Existene. Sie besagt: aber nicht, dass jeder Mensch komplette Sellostbestimmung hat, da Menschen kuine reinen Vemunftswesen sind, Sondem auch aufgrund ihrer Bedürftigkeit auf Fürsorge angewiesen sind. Bedürftigkeit reduzient auch nicht die Würde. Die Würde zu schützen bedenki auch, das Leben zu schützen, welches ein kostocurer Geschenk ist. Die Würde des Menschen liegt in der Einzigartigiant seiner Veritzbarkit. Schützen können wir die Würde, in hem wir Menschen in hohem Alter Näke und Zuwendung schenken. Man soll versuchen Schmerzen zu Under und auf den Willen der Patienten einzugehen.. und über Hans Küng: Obwohi dar Leben nur ein Geschenk ist, muss. man nicht bis zu einem best. Zutpunict leben. Der Mensch hat die Freiheit bekommen seinen Tod selbst mitzubestimmen, da 2.B. unerträgliches Leiden menschen unwürdig ist. Which Eibach: Der Mensch hat keine Selbstbestimmung sein Leben, da es ein Geschenk ist. Auch schwer icranke Menschen haben eine Menschenwürde, Weshalb es nur menschen unwürdige Behandlung aber kan menschen unwürdige Leben gibt. Leiden ist simvoll, umzu erfahren, dass man. Liebe und Hilfe angewiesen ist. über auf Hermann Gröhe argumentiert dann das ist dafür, dass atte Menschen (oder Kranke) sellbst entscheiden dürfen ob sie weiterleben wollen oder nicht. Hans Küng ist auch der Meinung, dass der Mensch über seinen Tod entscheiden darf. Ulrich Eibach hingegen ist gegen Selbsttätung oder Totung auf Verlangen. b) Damals konnten sich die Inuits nicht überleben, wenn sie in Not waren und noch alte und schwache gepflegt und mitversorgt hätten, da diese nichts mehr zu ihrer Versorgung bertragen könnten. Auch heute benötigt die pflege von alten viel Zeit, in der man nicht arbeiten kann und da viele Menschen heutatage im Stress sind, hat keiner mehr Zeit sich um Alte zu kümmer. (Problem analyse) (Bsp. (nuit) Mögliche Entscheidungen: · Alte /Schwache zurücklassen 1( mitnehmen alle anderen müssen sich in Notzeiten mehr anstrengen. mehr Jagen aile verzichten auf etwas Essen, um aile mitzuernähren Norme / Werte analyse Entscheidung: Pflichtenethik: Alte nicht municklassen, da der Mensch dazu verpflichtet ist den Schwachen keizüstehen. Christi. Ethik: nicht zunäckdussen, da die Schwachen auf Nächstenliebe, Fürsorge angewiesen sind und (Alte meistens Eltern) man soll seine Eltern ehren und deshalb fügen egoistische Ethik: zurücklassen, da man sellast dann mehr. zu essen hat und eher überlebt Utilitarismus: zurücklassen, um das Leid der Mehrheit zu · verringern → größter Nutzen.' () Meiner Meinung nach sollte man sich unbedingt urn afte Menschen kümmern, auch wenn das in Zukunft durch überalterung sehr schwer werden könnte. Es ist aber menschenunwürdig sich nicht um siezu Kaimmem, da das Leben im hohen Alter immer noch genauso vill Wert ist wie am Anfang. Außerdem wollen auch wir später einmal gepflegt werden und Fürsorge erhalten. Dafür muss man sich aber auch jetzt um die Alten kümmern. Alte sind auf Hilfe angewiesen und man kann ihnen zeigen, wiesehr man sie liebt, wenn man sich um sie sorgt und six pflegt. Gerade bei den Eltern ist es wichtig, da sie einen großziehen und lieben. Allerdings sollte man aber bei Patienten mit zu großen Schmerzen, wenn sie alt sind, auf ihre Wünsche eingehen. Nr.3 - 10 Gebote Bergpredigt Jesu. Liebesgebote (Nächstenliebe-_-) -Schöpfungsgeschichte Nr.2 a) Mose Flo Gebote) und Propheten wie Jeroja aber auch Jesusr Ansonsten sind die auf da ste 2. B 2.B. Witwen. Waise, Arme oder Alte b) Schuldenerlass, Sklaven freilassen, 10% Erträge abgeben. (nach 6 Jahren, (nach 6 Jahren) (alle 3 Jahre) () Sozial Schwache Flüchtlinge, Behinderie, Kranke, Kinder Schwachen bei bibl. Geboten im Blick, Nächstenliebe angewiesen sind. 18 R