Gliederung des Rechts
Das deutsche Rechtssystem ist in zwei Hauptbereiche unterteilt: das öffentliche Recht und das Privatrecht. Diese Unterscheidung ist fundamental für das Verständnis der Rechtsordnung.
Öffentliches Recht:
Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen Einzelpersonen und dem Staat sowie zwischen verschiedenen staatlichen Institutionen. Es basiert auf dem Prinzip der Über- und Unterordnung, wobei der Staat eine übergeordnete Position einnimmt.
Beispiel: Zu den Bereichen des öffentlichen Rechts gehören das Strafrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Finanzrecht (einschließlich Steuerrecht) und das Völkerrecht.
Highlight: Ein wichtiges Konzept im öffentlichen Recht ist der Hoheitsträger, also ein Träger der öffentlichen Gewalt. Der wichtigste Hoheitsträger ist der Staat, einschließlich Bund und Länder.
Privatrecht:
Das Privatrecht, auch als Zivilrecht bekannt, regelt die Beziehungen zwischen den Bürgern untereinander. Es basiert auf dem Prinzip der Gleichordnung, wobei alle Beteiligten grundsätzlich die gleichen Rechte haben.
Beispiel: Zum Privatrecht gehören das Bürgerliche Recht, Handelsrecht, Mietrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht.
Vocabulary: BGB - Das Bürgerliche Gesetzbuch ist das zentrale Gesetzbuch des deutschen Privatrechts.
Die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht ist nicht immer eindeutig. Einige Rechtsbereiche, wie das Arbeitsrecht und das Urheberrecht, haben Elemente beider Rechtsgebiete.
Definition: Das Über-/Unterordnungsverhältnis im öffentlichen Recht bedeutet, dass der Hoheitsträger dem Einzelnen übergeordnet ist, während im Privatrecht ein Gleichordnungsverhältnis zwischen den Beteiligten besteht.