Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist das zentrale Gesetzbuch des deutschen Privatrechts und regelt die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen.
Das BGB gliedert sich in fünf Bücher (BGB Bücher 1-5), die verschiedene Rechtsbereiche abdecken: Das Allgemeine Teil, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. Ein besonders wichtiger Bestandteil ist das Vertragsrecht, das die Grundlagen für alle privatrechtlichen Vereinbarungen festlegt. Im Vertragsrecht BGB wird genau definiert, unter welchen Voraussetzungen Verträge wirksam sind und wann sie unwirksam werden können. Dabei spielen Aspekte wie Willenserklärungen, Geschäftsfähigkeit und die Form des Vertrags eine entscheidende Rolle.
Die Unterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht ist fundamental für das deutsche Rechtssystem. Während das Privatrecht die Beziehungen zwischen gleichberechtigten Rechtssubjekten regelt, kennzeichnet sich das öffentliche Recht durch das Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger. Privatrecht Beispiele finden sich im täglichen Leben etwa beim Kaufvertrag im Supermarkt oder bei der Wohnungsmiete. Das öffentliche Recht hingegen umfasst Bereiche wie das Strafrecht oder das Einkommensteuergesetz. Das Handelsrecht als spezielles Privatrecht regelt die Beziehungen zwischen Kaufleuten. Die Entstehung des BGB geht auf das späte 19. Jahrhundert zurück und war ein wichtiger Schritt zur Rechtseinheit im Deutschen Reich. Heute liegt das BGB in seiner aktuellen Fassung vor und wird regelmäßig an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst.