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Vertragslehre

9.4.2021

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1.
Die Zwei Phasen des Vertrages
Abschluss (Entstehung)
(Verbindlicher Antrag, Verbindliche
Annahme)
-> Anfechtbare nichtige Verträge!
2. Er
1.
Die Zwei Phasen des Vertrages
Abschluss (Entstehung)
(Verbindlicher Antrag, Verbindliche
Annahme)
-> Anfechtbare nichtige Verträge!
2. Er

1. Die Zwei Phasen des Vertrages Abschluss (Entstehung) (Verbindlicher Antrag, Verbindliche Annahme) -> Anfechtbare nichtige Verträge! 2. Erfüllung (Zahlung Übergabe) Allgemeine Vertragslehre -> Achtung: Gattungsware, Speziesware! 3. (Nicht-Erfüllung) Vertragsabschluss durch Antrag und Annahme Vertragsabschluss OR 1, OR 3-10 Verbindliche Annahme (Angebot annehmen) Verbindlicher Antrag (Angebot/ Offerte) →>> Verbindlicher Antrag (alles möglich: mündlich, Telefon, Fax, Mail, usw.) ● Entweder Befristet (OR 3) oder unbefristet (OR 4-6) (unter Anwesenden = persönlich, face-to-face, nur bis zum Angebot verpflichtet (sofort)) (unter Abwesenden = Mail, Fax, SMS, Telefon, Brief, usw. (ca. 1 Woche)) Unverbindlicher Antrag (OR 7/1 und OR 7/2) ● Voraussetzungen für gültige Verträge Gegenseitig, übereinstimmende Willensäußerung (OR 1, OR 3-9) (Antrag - Annahme) Nur wenn vermerkt/gesagt oder Kataloge, Preisliste und ähnliche Vertragsfähige Personen (ZGB 12-19) (Handlungsfähigkeit) Gültiger Vertragsinhalt (OR 19,20) (unmöglicher Inhalt, widerrechtlicher Inhalt, unsittlicher Inhalt) -> OR 20/1 Gültige Vertragsform (OR 11 ff.) (Formfreiheit) Formvorschriften Verträge Beliebige Form von Verträgen -> Bei allen Verträgen grundsätzlich möglich (OR 11) z.B. Arbeite-, Kauf- oder Mietvertrag ● Schriftliche Form von Verträgen (Gesetzliche Formvorschriften) -> Einfache Schriftlichkeit (Art. 12-14 OR) Hand/ Computer z.B. Konkurrenzverbot -> Qualifizierte Schriftlichkeit Gründe für mangelhafte Verträge Übervorteilung (OR 21) ● . Hand/ Computer/ Mindestangaben z.B. Lehrvertrag, Testament -> Öffentliche Beurkundung Hand/ Computer/ Notar (Staat) überprüft und bescheinigt z.B. Grundstückkauvertrag, Ehevertrag, Erbvertrag, Gründung einer AG oder GmbH ● (Unerfahrenheit ausnutzen, Preis- Leistung!) Absichtliche Täuschung (OR 28) (reinlegen, anlügen, austricksen) ● Furchterregung (OR 29) (Druck, drohen, Angst machen) Wesentlicher Irrtum (OR 24) OR24/1 (Ziffer 1-4) Wesentliche Irrtümer ->Mangelhafte Verträge 1 anderer Vertrag 2 andere Sache/Person Anfechtbare und nichtige Verträge Anfechtbarer Vertrag (OR 31) (Vertrag Gültig, aber anfechtbar Rückforderung Geld verlangen) Nichtiger (ungültiger) Vertrag (Wenn eine Voraussetzung nicht gegeben, so Vertrag nichtig, Vertrag nie entstanden Rückforderung zwingend) - 3 Umfang/ Menge - 4...

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Alternativer Bildtext:

Grundlage (Wenn ich es gewusst hätte...) Unwesentliche Irrtümer - OR 24/2 ,Nichtgefallen/Beweggrund" - OR 24/3 Rechnungsfehler Vertragserfüllung Zeit: Dispositiv OR 75 -> Nach OR 75 sofort Ort: Dispositiv OR 74 - Geld (Bringschulden) -> Zahlungen: Wohnsitz Gläubiger (OR Art. 74/2 Ziff. 1) -Sachen (Holschulden) -> Gattungsware: Wohnsitz Schuldner (OR Art. 74/2 Ziff. 3) -> Speziesware: Ort Vertragsabschluss (OR Art. 74/2 Ziff. 2) Verjährung „Ablauffrist" Geldforderungen (FLL) -> Ab wann verliert man das Recht Geld einzufordern Vertragssicherung bzw. Sicherheiten in Verträgen Realsicherheiten -> Kaution (Hinterlegung von Geld) -> Fahrnispfad (Übergabe einer beweglichen Sache) -> Grundpfand (Eintragung eines Pfandrechts an einem Grundstück im Grundbuch) -> Retentionsrecht (Zurückbehaltungsrecht an einer beweglichen Sache) ● Personalsicherheiten -> Bürgschaft (Ein Dritter, ein sogenannter Bürge, verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten einzustehen) -> Konventionalstrafe (Vereinbarung einer Strafzahlung für eine Vertragsverletzung) -> (Sicherungs-) Zession. (Abtretung (Zession) einer Forderung)