Besitz, Eigentum und Mängel
Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, Eigentum die rechtliche. Du kannst ein Auto besitzen (fahren), ohne Eigentümer zu sein (gehört den Eltern). Eigentumsübergang bei beweglichen Sachen braucht Einigung und Übergabe, bei Immobilien Auflassung und Grundbucheintrag.
Bei mangelhafter Lieferung habt ihr starke Rechte. Sachmängel sind fehlerhafte, falsche oder zu wenig gelieferte Ware, auch nicht eingehaltene Werbeversprechen. Die Verjährung beträgt zwei Jahre ab Übergabe bei Verbrauchsgüterkäufen.
Eure Rechte bei Mängeln funktionieren stufenweise: Erst Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) verlangen. Scheitert das, könnt ihr vom Vertrag zurücktreten (Wandelung), den Preis mindern oder Schadensersatz fordern.
Tipp: Nacherfüllung gilt als gescheitert, wenn eine Ersatzlieferung oder zwei Reparaturversuche fehlschlagen - dann stehen euch alle anderen Rechte offen.