Einseitige & Zweiseitige Rechtsgeschäfte
Einseitige Rechtsgeschäfte brauchen nur eine Willenserklärung - ihr müsst also niemanden fragen oder um Erlaubnis bitten. Bei empfangsbedürftigen Erklärungen wie einer Kündigung wird's erst wirksam, wenn der andere die Nachricht bekommt.
Nicht empfangsbedürftige Erklärungen wie ein Testament oder eine Finderlohn-Ausschreibung sind sofort gültig, sobald ihr sie abgebt. Kein Warten auf Antworten nötig.
Mehrseitige Rechtsgeschäfte sind Verträge, die mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen brauchen. Einseitig verpflichtende Verträge wie Schenkungen bringen nur einer Seite Pflichten. Zweiseitig verpflichtende Verträge wie Kaufverträge oder Mietverträge verpflichten beide Partner zu Leistungen.
Merkhilfe: Bei einseitigen Geschäften bestimmt ihr allein, bei zweiseitigen müssen alle zustimmen!






