Rechtsgeschäfte - So funktioniert's im Alltag
Rechtsgeschäfte entstehen immer durch Willenserklärungen - das sind bewusste Äußerungen, mit denen du eine rechtliche Wirkung erreichen willst. Klingt kompliziert, ist aber eigentlich ganz logisch.
Es gibt einseitige Rechtsgeschäfte, die nur deine eine Willenserklärung brauchen. Ein Testament schreibst du alleine, eine Kündigung sprichst du alleine aus. Diese können empfangsbedürftig oder nicht empfangsbedürftig sein.
Bei nicht empfangsbedürftigen Willenserklärungen wie einem Testament wirkt deine Erklärung sofort, wenn du sie abgibst. Anders bei empfangsbedürftigen wie einer Kündigung - die wird erst rechtswirksam, wenn sie beim Empfänger ankommt.
Zweiseitige Rechtsgeschäfte (auch Verträge genannt) brauchen zwei passende Willenserklärungen: deinen Antrag und die Annahme der anderen Person. Bietest du an, ein Auto zu kaufen, und der Verkäufer nimmt an, entsteht ein Kaufvertrag. Die wichtigsten Verträge kennst du aus dem Alltag: Kaufvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag und viele mehr.
Merktipp: Bei Anwesenden face−to−face wirkt die Willenserklärung sofort, bei Abwesenden Brief,E−Mail erst beim Zugang - egal ob gelesen oder nicht!