Besitz, Eigentum und Leistungsstörungen
Besitz und Eigentum sind unterschiedliche Konzepte: Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache (wer sie hat), während Eigentum die rechtliche Herrschaft bedeutet (wem sie gehört). Die Besitzübertragung erfolgt durch Übergabe oder einseitige Besitzergreifung, während die Eigentumsübertragung bei beweglichen Sachen durch Einigung und Übergabe stattfindet.
Beim Eigentumsvorbehalt bleibt der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Ware. Ein gutgläubiger Erwerb ist möglich bei geliehenen oder unter Eigentumsvorbehalt überlassenen Sachen, nicht jedoch bei gestohlenen oder verlorenen Gegenständen.
Leistungsstörungen können in verschiedenen Formen auftreten: als Schlechtleistung Sach−oderRechtsma¨ngel, Unmöglichkeit, Verzug Liefer−oderZahlungsverzug oder sonstige Verletzungen von Nebenpflichten. Eine Schlechtleistung liegt vor, wenn der Verkäufer mangelhafte Ware liefert.
Bei Sachmängeln weicht die Beschaffenheit von der Vereinbarung ab, die Sache ist für die gewöhnliche Verwendung ungeeignet, entspricht nicht der vorausgesetzten Verwendung oder weicht von Werbeaussagen ab. Auch Mängel in der Montage, Montageanleitung oder Falsch-/Minderlieferungen zählen als Sachmängel.
🔑 Wichtig zu wissen: Ein Eigentümer kann mit seiner Sache grundsätzlich nach Belieben verfahren und andere von der Einwirkung ausschließen – solange keine gesetzlichen Vorgaben oder Rechte Dritter dem entgegenstehen.