Der Kaufvertrag und seine Erfüllung
Ein Kaufvertrag entsteht, wenn zwei Personen (Käufer und Verkäufer) übereinstimmende und rechtsgültige Willenserklärungen abgeben. Dabei müssen beide Seiten bestimmte Pflichten erfüllen: Der Verkäufer übergibt eine mangelfreie Ware und überträgt das Eigentum, während der Käufer den Kaufpreis zahlt und die Ware abnimmt.
Ein ausführlicher Kaufvertrag enthält Angaben zu Beschaffenheit der Ware, Preis, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Erfüllungsort und Gewährleistungsbedingungen. Die Leistungszeit ist entweder vertraglich vereinbart oder im Zweifel sofort fällig.
Der Leistungsort (Erfüllungsort) kann gesetzlich, vertraglich oder natürlich bestimmt sein. Gesetzlich gilt: "Warenschulden sind Holschulden" (Käufer holt beim Verkäufer ab), aber "Geldschulden sind Schickschulden" (Käufer sendet Geld zum Verkäufer). Beim Versendungsverkauf trägt der Käufer normalerweise die Transportkosten und das Transportrisiko – außer bei Verbrauchsgüterkäufen zwischen Unternehmer und Verbraucher.
💡 Merke: Der Kaufvertrag ist erst dann vollständig erfüllt, wenn beide Seiten ihre Pflichten erledigt haben: der Verkäufer liefert und überträgt das Eigentum, der Käufer zahlt und nimmt die Ware an.





