Die Grundlagen der Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit im deutschen Recht
Die Rechtsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen bildet das Fundament des deutschen Rechtssystems. Sie bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Bei natürlichen Personen beginnt sie mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod.
Definition: Die Rechtsfähigkeit ist die grundlegende Eigenschaft, die es ermöglicht, am Rechtsleben teilzunehmen und rechtliche Beziehungen einzugehen.
Juristische Personen erlangen ihre Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung oder Eintragung in öffentliche Register. Dazu gehören Kapitalgesellschaften wie die GmbH, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Universitäten.











