Die Rechtsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen ist ein fundamentales Konzept im deutschen Recht, das die Fähigkeit beschreibt, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Natürliche Personen erlangen ihre Rechtsfähigkeit mit der Geburt und behalten diese bis zum Tod. Bei juristischen Personen wie Unternehmen oder Vereinen entsteht die Rechtsfähigkeit erst durch die Eintragung ins entsprechende Register. Die Geschäftsfähigkeit im deutschen Recht hingegen entwickelt sich stufenweise und ist an das Alter einer Person gebunden. Während Kinder unter 7 Jahren geschäftsunfähig sind, besitzen Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren eine beschränkte Geschäftsfähigkeit. Dies bedeutet, dass sie für bestimmte Rechtsgeschäfte die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter benötigen.
Die volle Geschäftsfähigkeit wird mit dem 18. Lebensjahr erreicht und ermöglicht es einer Person, selbstständig wirksame Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Unterschiede zwischen beschränkter und voller Geschäftsfähigkeit zeigen sich besonders deutlich bei alltäglichen Rechtsgeschäften: Während vollgeschäftsfähige Personen eigenständig Verträge abschließen können, benötigen beschränkt geschäftsfähige Minderjährige für die meisten Rechtsgeschäfte die Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter. Eine Ausnahme bildet der "Taschengeldparagraf", der es Minderjährigen erlaubt, über ihr Taschengeld frei zu verfügen. Diese rechtlichen Regelungen dienen dem Schutz Minderjähriger vor übereilten oder nachteiligen Geschäften und ermöglichen gleichzeitig eine schrittweise Heranführung an die eigenverantwortliche Teilnahme am Rechtsverkehr.