Arten von Rechtsgeschäften im deutschen Recht
Die Rechtsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen zeigt sich besonders in der Fähigkeit, Rechtsgeschäfte durchzuführen. Rechtsgeschäfte werden nach der Anzahl und Art der erforderlichen Willenserklärungen in verschiedene Kategorien eingeteilt.
Definition: Einseitige Rechtsgeschäfte erfordern nur die Willenserklärung einer Person. Diese können empfangsbedürftig (wie eine Kündigung) oder nicht empfangsbedürftig (wie ein Testament) sein.
Bei zweiseitigen oder mehrseitigen Rechtsgeschäften, auch Verträge genannt, sind mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen erforderlich. Diese lassen sich weiter unterteilen in einseitig verpflichtende Verträge, bei denen nur eine Partei Pflichten übernimmt (beispielsweise bei einer Bürgschaft), und zwei- oder mehrseitig verpflichtende Verträge, bei denen alle Parteien Verpflichtungen eingehen.
Die Geschäftsfähigkeit im deutschen Recht spielt bei der Durchführung von Rechtsgeschäften eine zentrale Rolle. Die Fähigkeit, wirksame Willenserklärungen abzugeben, ist Voraussetzung für die rechtliche Wirksamkeit jedes Rechtsgeschäfts.