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Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit: Was du über natürliche und juristische Personen wissen musst

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Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit: Was du über natürliche und juristische Personen wissen musst
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Denise Stebner

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Geprüfte Studiennote

Die Rechtsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen ist ein fundamentales Konzept im deutschen Recht, das die Fähigkeit beschreibt, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

Natürliche Personen erlangen ihre Rechtsfähigkeit mit der Geburt und behalten diese bis zum Tod. Bei juristischen Personen wie Unternehmen oder Vereinen entsteht die Rechtsfähigkeit erst durch die Eintragung ins entsprechende Register. Die Geschäftsfähigkeit im deutschen Recht hingegen entwickelt sich stufenweise und ist an das Alter einer Person gebunden. Während Kinder unter 7 Jahren geschäftsunfähig sind, besitzen Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren eine beschränkte Geschäftsfähigkeit. Dies bedeutet, dass sie für bestimmte Rechtsgeschäfte die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter benötigen.

Die volle Geschäftsfähigkeit wird mit dem 18. Lebensjahr erreicht und ermöglicht es einer Person, selbstständig wirksame Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Unterschiede zwischen beschränkter und voller Geschäftsfähigkeit zeigen sich besonders deutlich bei alltäglichen Rechtsgeschäften: Während vollgeschäftsfähige Personen eigenständig Verträge abschließen können, benötigen beschränkt geschäftsfähige Minderjährige für die meisten Rechtsgeschäfte die Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter. Eine Ausnahme bildet der "Taschengeldparagraf", der es Minderjährigen erlaubt, über ihr Taschengeld frei zu verfügen. Diese rechtlichen Regelungen dienen dem Schutz Minderjähriger vor übereilten oder nachteiligen Geschäften und ermöglichen gleichzeitig eine schrittweise Heranführung an die eigenverantwortliche Teilnahme am Rechtsverkehr.

4.10.2022

3242

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1. Rechtsfähigkeit
2. Geschäftsfähig heit
3. Willenserklärung
4. Arten von Rechtsgeschäften
4. Kaufvertrag/Verpflichtungsgeschalt
5.

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Die Grundlagen der Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit im deutschen Recht

Die Rechtsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen bildet das Fundament des deutschen Rechtssystems. Sie bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Bei natürlichen Personen beginnt sie mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod.

Definition: Die Rechtsfähigkeit ist die grundlegende Eigenschaft, die es ermöglicht, am Rechtsleben teilzunehmen und rechtliche Beziehungen einzugehen.

Juristische Personen erlangen ihre Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung oder Eintragung in öffentliche Register. Dazu gehören Kapitalgesellschaften wie die GmbH, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Universitäten.

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2. Geschäftsfähig heit
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4. Arten von Rechtsgeschäften
4. Kaufvertrag/Verpflichtungsgeschalt
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Geschäftsfähigkeit und ihre Abstufungen

Die Geschäftsfähigkeit im deutschen Recht unterteilt sich in drei Kategorien: Geschäftsunfähigkeit (0-6 Jahre), beschränkte Geschäftsfähigkeit (7-17 Jahre) und volle Geschäftsfähigkeit (ab 18 Jahre).

Highlight: Die Geschäftsfähigkeit bestimmt, inwieweit eine Person selbstständig rechtswirksame Geschäfte abschließen kann.

Die Unterschiede zwischen beschränkter und voller Geschäftsfähigkeit zeigen sich besonders bei der Notwendigkeit der Zustimmung gesetzlicher Vertreter. Während voll Geschäftsfähige alle Rechtsgeschäfte selbstständig vornehmen können, benötigen beschränkt Geschäftsfähige für die meisten Rechtsgeschäfte die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter.

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Willenserklärungen und ihre rechtliche Bedeutung

Eine Willenserklärung setzt sich aus drei wesentlichen Elementen zusammen: Handlungswille, Erklärungswille und Geschäftswille. Sie kann ausdrücklich (mündlich oder schriftlich) oder durch konkludentes Handeln erfolgen.

Beispiel: Ein Kopfnicken beim Verkaufsgespräch kann als konkludente Willenserklärung gewertet werden.

Die rechtliche Wirksamkeit einer Willenserklärung hängt von der Geschäftsfähigkeit des Erklärenden ab. Bei beschränkt Geschäftsfähigen ist die Willenserklärung zunächst schwebend unwirksam, bis die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erfolgt.

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Rechtsgeschäfte und ihre Voraussetzungen

Rechtsgeschäfte entstehen durch wirksame Willenserklärungen und bilden die Grundlage für rechtliche Beziehungen. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen verpflichtenden und verfügenden Rechtsgeschäften.

Vokabular: Ein Rechtsgeschäft ist eine private Willenserklärung, die auf die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolgs gerichtet ist.

Die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Geschäftsfähigkeit der Beteiligten, der Einhaltung von Formvorschriften und dem Vorliegen etwaiger Willensmängel. Der Taschengeldparagraph (§110 BGB) stellt eine wichtige Ausnahme für beschränkt Geschäftsfähige dar.

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Arten von Rechtsgeschäften im deutschen Recht

Die Rechtsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen zeigt sich besonders in der Fähigkeit, Rechtsgeschäfte durchzuführen. Rechtsgeschäfte werden nach der Anzahl und Art der erforderlichen Willenserklärungen in verschiedene Kategorien eingeteilt.

Definition: Einseitige Rechtsgeschäfte erfordern nur die Willenserklärung einer Person. Diese können empfangsbedürftig (wie eine Kündigung) oder nicht empfangsbedürftig (wie ein Testament) sein.

Bei zweiseitigen oder mehrseitigen Rechtsgeschäften, auch Verträge genannt, sind mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen erforderlich. Diese lassen sich weiter unterteilen in einseitig verpflichtende Verträge, bei denen nur eine Partei Pflichten übernimmt (beispielsweise bei einer Bürgschaft), und zwei- oder mehrseitig verpflichtende Verträge, bei denen alle Parteien Verpflichtungen eingehen.

Die Geschäftsfähigkeit im deutschen Recht spielt bei der Durchführung von Rechtsgeschäften eine zentrale Rolle. Die Fähigkeit, wirksame Willenserklärungen abzugeben, ist Voraussetzung für die rechtliche Wirksamkeit jedes Rechtsgeschäfts.

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4. Arten von Rechtsgeschäften
4. Kaufvertrag/Verpflichtungsgeschalt
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Der Kaufvertrag als zweiseitiges Rechtsgeschäft

Der Kaufvertrag stellt das klassische Beispiel eines zweiseitig verpflichtenden Vertrags dar. Er entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen: Antrag und Annahme.

Highlight: Ein Kaufvertrag nach § 433 BGB verpflichtet den Verkäufer zur Übergabe der mangelfreien Sache und Eigentumsverschaffung, während der Käufer zur Kaufpreiszahlung und Abnahme verpflichtet ist.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft. Im Verpflichtungsgeschäft werden die gegenseitigen Pflichten begründet, während im Erfüllungsgeschäft diese Pflichten tatsächlich erfüllt werden. Die Unterschiede zwischen beschränkter und voller Geschäftsfähigkeit können sich auf beide Aspekte auswirken.

Beispiel: Eine Schaufensterauslage, Internetangebote oder Kataloge stellen noch keinen Antrag im rechtlichen Sinne dar, sondern lediglich eine invitatio ad offerendum.

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Vertragsfreiheit und ihre Grenzen

Die Vertragsfreiheit ist ein fundamentales Prinzip des deutschen Privatrechts und umfasst drei wesentliche Aspekte: Abschlussfreiheit, Inhaltsfreiheit und Formfreiheit.

Die Abschlussfreiheit ermöglicht es jedem, frei zu entscheiden, ob und mit wem er einen Vertrag schließen möchte. Eine wichtige Ausnahme bildet der Kontrahierungszwang, der besonders bei Monopolstellungen oder im öffentlichen Interesse greift.

Definition: Der Kontrahierungszwang verpflichtet bestimmte Anbieter zum Vertragsabschluss, beispielsweise Unternehmen mit Monopolstellung oder im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Die Inhaltsfreiheit wird durch gesetzliche Grenzen und die guten Sitten beschränkt, während die Formfreiheit durch spezifische Formvorschriften eingeschränkt werden kann.

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Formvorschriften und ihre Funktionen

Das deutsche Recht kennt verschiedene Formvorschriften, die bei bestimmten Rechtsgeschäften zwingend einzuhalten sind.

Übersicht: Die wichtigsten Formen sind:

  • Schriftform (§ 126 BGB)
  • Elektronische Form (§ 126a BGB)
  • Textform (§ 126b BGB)
  • Öffentliche Beglaubigung (§ 129 BGB)
  • Notarielle Beurkundung (§ 128 BGB)

Die Formvorschriften erfüllen drei zentrale Funktionen: Die Warnfunktion schützt vor übereilten Entscheidungen, die Beweisfunktion sichert den Inhalt des Rechtsgeschäfts, und die Beratungsfunktion gewährleistet durch neutrale rechtliche Aufklärung das Verständnis der Tragweite des Geschäfts.

Wichtig: Ein Verstoß gegen gesetzliche Formvorschriften führt nach § 125 BGB zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts.

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Die Grundlagen der Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit im deutschen Recht

Die Rechtsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen bildet das Fundament des deutschen Privatrechts. Sie bezeichnet die grundlegende Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Jeder Mensch erhält diese Rechtsfähigkeit automatisch mit der Geburt und behält sie bis zum Tod. Bei juristischen Personen entsteht die Rechtsfähigkeit mit ihrer Gründung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Definition: Die Geschäftsfähigkeit im deutschen Recht beschreibt die Fähigkeit einer Person, selbstständig rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben und Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sie ist von der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden.

Die Unterschiede zwischen beschränkter und voller Geschäftsfähigkeit zeigen sich besonders deutlich im Alltag. Während voll geschäftsfähige Personen alle Rechtsgeschäfte selbstständig vornehmen können, sind beschränkt Geschäftsfähige, wie beispielsweise Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren, in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt. Sie benötigen für die meisten Rechtsgeschäfte die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter.

Beispiel: Ein 16-jähriger Jugendlicher möchte ein Smartphone kaufen. Da er beschränkt geschäftsfähig ist, benötigt er für diesen Kauf die Zustimmung seiner Eltern. Der Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Das Kaufangebot und dessen Annahme.

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Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen im Privatrecht

Rechtsgeschäfte bilden das Kernstück des privaten Rechtsverkehrs. Sie entstehen durch eine oder mehrere Willenserklärungen und zielen darauf ab, bestimmte Rechtsfolgen herbeizuführen. Eine Willenserklärung ist dabei die Äußerung eines rechtlich relevanten Willens, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist.

Hinweis: Willenserklärungen können nur von geschäftsfähigen Personen wirksam abgegeben werden. Dies ist ein fundamentaler Grundsatz des deutschen Privatrechts.

Der Kaufvertrag als häufigstes Rechtsgeschäft des täglichen Lebens entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen: Angebot und Annahme. Mit dem Abschluss eines Kaufvertrags entsteht ein Verpflichtungsgeschäft, das beiden Vertragspartnern Rechte und Pflichten auferlegt. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übergabe der Kaufsache, während der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises verpflichtet ist.

Beispiel: Beim Kauf eines Buches in einer Buchhandlung gibt der Kunde durch das Vorlegen des Buches an der Kasse ein Kaufangebot ab. Der Verkäufer nimmt dieses durch das Einscannen und Nennen des Preises an. Damit ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

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Lena, iOS Userin

Ich liebe diese App ❤️, ich benutze sie eigentlich immer, wenn ich lerne.

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Die Grundlagen der Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit im deutschen Recht

Die Rechtsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen bildet das Fundament des deutschen Rechtssystems. Sie bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Bei natürlichen Personen beginnt sie mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod.

Definition: Die Rechtsfähigkeit ist die grundlegende Eigenschaft, die es ermöglicht, am Rechtsleben teilzunehmen und rechtliche Beziehungen einzugehen.

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Die Rechtsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen zeigt sich besonders in der Fähigkeit, Rechtsgeschäfte durchzuführen. Rechtsgeschäfte werden nach der Anzahl und Art der erforderlichen Willenserklärungen in verschiedene Kategorien eingeteilt.

Definition: Einseitige Rechtsgeschäfte erfordern nur die Willenserklärung einer Person. Diese können empfangsbedürftig (wie eine Kündigung) oder nicht empfangsbedürftig (wie ein Testament) sein.

Bei zweiseitigen oder mehrseitigen Rechtsgeschäften, auch Verträge genannt, sind mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen erforderlich. Diese lassen sich weiter unterteilen in einseitig verpflichtende Verträge, bei denen nur eine Partei Pflichten übernimmt (beispielsweise bei einer Bürgschaft), und zwei- oder mehrseitig verpflichtende Verträge, bei denen alle Parteien Verpflichtungen eingehen.

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Der Kaufvertrag als zweiseitiges Rechtsgeschäft

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Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft. Im Verpflichtungsgeschäft werden die gegenseitigen Pflichten begründet, während im Erfüllungsgeschäft diese Pflichten tatsächlich erfüllt werden. Die Unterschiede zwischen beschränkter und voller Geschäftsfähigkeit können sich auf beide Aspekte auswirken.

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Übersicht: Die wichtigsten Formen sind:

  • Schriftform (§ 126 BGB)
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  • Öffentliche Beglaubigung (§ 129 BGB)
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Rechtsgeschäfte bilden das Kernstück des privaten Rechtsverkehrs. Sie entstehen durch eine oder mehrere Willenserklärungen und zielen darauf ab, bestimmte Rechtsfolgen herbeizuführen. Eine Willenserklärung ist dabei die Äußerung eines rechtlich relevanten Willens, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist.

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