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Lernzettel: Kaufvertrag, Lieferung, Rechtsgeschäfte

14.1.2021

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Wirtschaftsklausur, Dienstag 27.10.2020
Themen:
• Mangelhafte Lieferung
Rechte der Kunden
Arten der Mängel
● Lieferungsverzug und die Voraus
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Rechte der Kunden
Arten der Mängel
● Lieferungsverzug und die Voraus
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• Mangelhafte Lieferung
Rechte der Kunden
Arten der Mängel
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Wirtschaftsklausur, Dienstag 27.10.2020 Themen: • Mangelhafte Lieferung Rechte der Kunden Arten der Mängel ● Lieferungsverzug und die Voraussetzungen Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften • • Kaufvertrag (KV) ● Unterscheidung der Rechtssobjekte Zustandekommen eines KV O Was ist eine Willenserklärung? • Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft Geschäftsfähigkeit Willenserklärung: Eine Willenserklärung ist eine Willensäußerung mit dem Ziel, rechtlich etwas zu erreichen. Willenserklärungen erfolgen, damit Rechtsgeschäfte (wie Kaufverträge) zustande kommen. Dabei ist es egal, ob man etwas kaufen oder verkaufen möchte. Zur Gültigkeit einer Willenserklärung ist es notwendig, dass diese gewollt abgegeben wird und nach außen hin erkennbar ist. Müssen nicht ausdrücklich erklärt werden, sondern können mündlich, schriftlich, durch bestimmte Handlungen oder auch Nicht-Handlungen geäußert werden. Stande U Willenserklärung ANGEBOT Kommen Vertrag sgesellschaft%20zu%20erhalten rung Willenserklärun ANNAHME http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/willenserklaerung/willenserklaerung.htm#:~:text=Der %20Begriff%20Willenserkl%C3%A4rung%20stammt%20aus, bei%20einer%20Versicherung Kaufvertrag, Verpflichtungs-, Erfüllungsgeschäft: • Kaufvertrag = KV Wenn beide Parteien, das heißt Käufer und Verkäufer, durch ihre Willenserklärungen einen Kaufvertrag abschließen, entstehen für beide Rechte und Pflichten. Diese sind im BGB als Verpflichtungsgeschäft bezeichnet und müssen vom Erfüllungsgeschäft gefolgt werden, um die vertragliche Vereinbarung abschließend zu erfüllen. Geschieht dies nicht richtig, vollständig, rechtzeitig oder mangelhaft, kommt es zu Kaufvertragsstörungen. Geschäftsfähigkeit: Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbständig abzuschließen durch die Abgabe oder den Empfang einer rechtsgültigen Willenserklärung Geschäftsunfähigkeit: O Wer nicht das 7. Lebensjahr vollendet hat O Wer in seiner freien Willensbestimmung oder Geistigkeit gestört oder anderweitig nicht bei Sinnen ist/war (Drogen, Krankheiten etc.) Beschränkte Geschäftsfähigkeit: o Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren, sowie andere Personen mit Vorgesetzten/Vormund O Die gesetzlichen Vertreter müssen entweder vorher einwilligen oder nachträglich...

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eine Genehmigung erteilen, ansonsten ist das Rechtsgeschäft nichtig Volle Geschäftsfähigkeit: O Personen die weder von der Geschäftsunfähigkeit noch von der beschränkten Geschäftsfähigkeit betroffen sind O Sie besitzen die Fähigkeit Rechtsgeschäfte selbständig abzuschließen, durch Abgabe oder Empfang einer rechtsgültigen Willenserklärung Lieferungsverzug und die Voraussetzungen: ● Fest vereinbarter Liefertermin = Fixkauf Die Ware oder Dienstleistung ist nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort, somit wurde der Termin überschritten und der Käufer kann umgehend Schadenersatz verlangen, da eine Pflichtverletzung des Vertrags vorliegt. Wenn kein fester Termin der Lieferung vereinbart worden ist, dann kann man als Käufer beim Händler um einen neuen Liefertermin nachfragen. Ist auch dieser erfolglos verstrichen, muss durch eine neue Fristsetzung schriftlich ein letzter Termin gesetzt werden; danach ist der Händler in Lieferverzug. Der Käufer kann dann die Annahme verweigern und eventuelle Mehrkosten, die sich durch die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzgerätes ergeben, dem Händler in Rechnung stellen. https://m.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19983/lieferverzug Mangelhafte Lieferung, Rechte der Kunden, Arten der Mängel: Mangelhafte Lieferungen werden auch Schlechtleistungen genannt Sachmängel: O Beschaffenheitsmangel O Montagemangel O Falschlieferung O Minderlieferung Sachmänger: 1. Beschaffenheitsmangel - ware nicht der Werbung, Feuiernafte Lieferung wie 2. Hinderlieferung (Mangel nach Henge) - Bsp. 3 T-Shirts bestellt, 2 kommen. au 3. Ersatz Houtagemangel. firma montiert Houtagefenler (Bsp. Fach- кисне чисит расидетесин), Montageanleitung fenlerhaft (ulKEA - Klauser") 4. Falschlieferung geliefert, Mangel Bsp. Ball bestellt, T-Shirt wird. часы Ait Rechtsmängel: O Verkäufer ist nicht der Eigentümer (Dem Verkäufer gehört das Gut nicht, somit hat er kein Recht es zu verkaufen) O Ware ist mit Pfandrecht belastet Vorrangige Rechte der Kunden: O Nachbesserung/Reparatur O Ersatzlieferung/Neulieferung O Der Käufer muss dem Verkäufer generell die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen Nachrangige Rechte der Kunden: O Rücktritt O Minderung/Herabsetzung O O Schadenersatz O Treten in Kraft, wenn Verkäufer zwei mal erfolglos versucht hat oder die Austauschware nicht, beziehungsweise wieder mangelhaft, ankommt http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/mangelhafte-lieferung/mangelhafte-lieferung.htm Rechtsgeschäfte, Rechtssubjekte, Rechtsfähigkeit: Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, dabei ist die wohl häufigste Form von Rechtsgeschäften der Vertrag. Er verpflichtet beide Parteien und gibt ihnen Rechte. ● Nichtigkeit von Rechtsgeschäften: O Sind von vornherein ungültig O Zum Beispiel: Geschäftsunfähigkeit, Scheingeschäfte (gesetzlich verbotene Geschäfte), Scherzgeschäfte (nicht ernsthafte Geschäfte) Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften: O Diese Rechtsgeschäfte sind zunächst gültig, durch eine erfolgreiche Anfechtung werden sie rückwirkend unwirksam O Zum Beispiel: Irrtüme (zum Beispiel durch Tippfehler) wie bei Falsch- oder Minderlieferungen, Arglistige Täuschung, Widerrechtliche Drohung Scherz- geschäfte Form- mangel Irrtum Erklärungsirrtum z.B. Tippfehler Nichtige Rechtsgeschäfte Schein- geschäfte gesetzlich verbotene Geschäfte Geschäfts- unfähigkeit Verstoß gegen die guten Sitten" Anfechtbare Rechtsgeschäfte arglistige Täuschung Übermittlungsirrtum z.B. Faxübertragung Beschränkte Gesch.-Fähigk. (zum Teil) widerrechtliche Drohung Eigenschaftsirrtum z.B. Modeschmuck statt echter Schmuck Achtung: Motivirrtum (z.B. erwartete Preissteigerung) berechtigt nicht zur Anfechtung sind von Beginn an ungültig. Sie gelten als nicht zustande gekommen. sind zunächst gültig. Durch (erfolg- reiche) An- fechtung werden sie rückwirkend unwirksam. Die Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Ein Rechtssubjekt nennt man einen Träger von Rechten und Pflichten. Rechtssubjekte können natürliche oder juristische Personen sein. ● Sie beginnt mit der Vollendung der Geburt und endet nach dem Tod Natürliche Personen: O Alle Menschen, unabhängig von Alter oder Leistungsfähigkeit Juristische Personen: O In besonderer Form organisierte Personenvereinigungen (Gesellschaften, Vereine, Anstalten, Körperschaften etc.) oder Stiftungen Bei Erfüllung bestimmter Auflagen wird ihnen die Fähigkeit verliehen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein O https://www.betriebswirtschaft-lernen.net/erklaerung/rechtsgeschaefte-form-nichtigkeit-und-a nfechtbarkeit/ Rechtsobjekte: Rechtsobjekte sind Gegenstände von Rechtshandlungen. Im BGB wird unterschieden, ob jemand die rechtliche Herrschaft (Eigentum) oder nur die tatsächliche Herrschaft (Besitz) über eine Sache ausübt. Eigentümer ist, wem eine Sache rechtlich gehört Besitzer ist, wer eine Sache hat Sachen/Körperliche Gegenstände: O Beispiele: Haus, Auto, Papier O Unbewegliche Sachen wie Grundstücke und Häuser O Bewegliche Sachen wie Autos, Bücher und MP3-Player O Vertretbare Sachen sind Sachen, die es in der gleichen Art mehrfach gibt, wie Neuwagen O Nicht vertretbare Sachen sind Sachen, die einmalig sind, wie Gebrauchtwagen Rechts/nicht körperliche Gegenstände: C Beispiele: Patente, Lizenzen, Forderungen O Absolute Rechte wie Urheberrechte gelten gegenüber der Allgemeinheit O Relative Rechte wie Forderungen aus einer Warenlieferung gelten nur gegenüber einem Vertragspartner