Nichtigkeit, Anfechtung und Rechtsgeschäfte
Dieser Abschnitt behandelt die rechtlichen Konzepte der Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften, die in der Betriebswirtschaftslehre von großer Bedeutung sind.
Definition: Nichtigkeit bedeutet, dass Rechtsgeschäfte von Anfang an ungültig sind, während anfechtbare Geschäfte bis zur Anfechtung gültig bleiben.
Gründe für Nichtigkeit können sein:
- Scherzgeschäfte
- Geschäftsunfähigkeit
- Bewusstlosigkeit
Anfechtungsgründe umfassen:
Der Text unterscheidet zudem zwischen einseitigen und zweiseitigen Rechtsgeschäften:
Definition: Einseitige Rechtsgeschäfte benötigen die Willenserklärung nur einer Person, während zweiseitige Rechtsgeschäfte die Zustimmung aller Beteiligten erfordern.
Einseitige Rechtsgeschäfte können empfangsbedürftig erstwirksam,wennsieananderePersonengehen oder nicht empfangsbedürftig gu¨ltigohneU¨bermittlunganandere sein.
Beispiel: Eine Erbschaftsannahme ist ein nicht empfangsbedürftiges einseitiges Rechtsgeschäft.
Zweiseitige Rechtsgeschäfte werden weiter unterteilt in einseitig verpflichtende z.B.Schenkung und mehrseitig verpflichtende Geschäfte.
Vocabulary: Eine Willenserklärung ist eine Kundgabe des Willens, wie beispielsweise das Unterschreiben eines Kaufvertrags.