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Geld-Güter-Informationsströme & Rechtsordnung
Sada
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Dies ist eine Zusammenfassung im Thema Geld-Güter-Informationsströme & Rechtsordnung im Fach BWL
GELD GUETER - ● Geldstrom. Ein oder Ausgaben. vom Unternehmen Güterstrom: von Produktion ins Unternehmen / Güter werden von PH eingekauft Informationsstrom: Steuert Geld- und Güterströme (Bsp. Wohin und in welchen Mengen) Haushalt INFORMATIONSSTOEME Güter Geld Unternehmen Wer ist rechsfähig? • natürliche Personen (Wir Menschen) Juristische Personen Quelle RECHTSOBJEKTE Alle Menschen sind Rechsfähig jedoch ist diese aufgrund des Alters Beschränkt ab der Geburt ZUSAMMENFASSUNG Informationsfluss Empfänger Rechtsfähig • träger von Rechten und Pflichten von Geburt an ● Beispiele: Erbrecht/Pflicht Steuern. UNTERSCHIEDE Wer natürliche/Private Personen : EIGENTUM Eigentum = wenn mir eine Sache rechtlich gehört !! Besitz - Die Person die gerade Zugriff auf eine Sache hat ● Geschäftsfähigheit Ist die Fähigkeit mit Personen Kaufverträge wirksam abzuschließe ab 7-18 Lebensjahr unwirksam bei Menschen mit Starken Behinderungen Unter 18 muss der gesetzliche Vertreter zustimmen Ausnahmen: Taschengeld/Schenkung unwirksam Schwe bend unwirk Sam rechts verbindlic ● ● ● NICHTIGKEIT UND ANFECHTUNG ● NICHTIGKEIT ANFECHTBARKEIT Rechtsgeschäfte sind von Anfang an ungültig Sind bis zur Anfechtung gültig RECHTSGESCHAEFT -Scherzgeschäft -Geschäftsunfähigkeit -Bewusstlosigkeit -Irrtum -Drohung - Täuschung ZWEISEITIGES • Wirksam erst durch Einstimmung aller Beteiligten. einseitig verpflichtet: eine Person ist verpflichtet (Schenkung, Bürgerschaft) mehrseitig verpflichtend: Alle beteiligten sind verpflichtet. EINSEITIGES benötigt die Willenserklärung einer Person empfangsbedürftig. Erst wirksam, wenn sie an andere Personen geht. nicht empfangsbedürftig ist gültig ohne an die andere Person gegangen zu sein (Erbe) * Willenserklärung. Ist eine Kuntgabe des Willen (2.8 Unterschreiben eines Kaufvertrags) ● ● ● ● ● ● ● VERTRAEGE Dienstvertrag Bezahlung gegen Dienstleistung Ausleihen & Rückgabe der Selben Sache Bezahlung für einen Gebrauch Darlehensvertrag. % Zinsen/leiht was aus bringt am nächten Tag wieder zurück Kaufvertrag. Etwas Kaufen Leihvertrag Mietvertrag Pachtvertrag : : : Gesellschaftsvertragi Zusammenarbeit Schenkung ein Geschenk erhalten. : Werklieferungsvertrag Herstellung eines Werkes gegen Vergütung Arbeitsvertrag Bezahlte Leistung von Arbeitgeber
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Rechts- und Geschäftsfähigkeit/Willenserklärungen
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Geschäfte & Verträge
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Rechtsgeschäfte
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Rechtsgeschäfte, Rechtsordnung, Angebotsvergleich usw.
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GELD GUETER - ● Geldstrom. Ein oder Ausgaben. vom Unternehmen Güterstrom: von Produktion ins Unternehmen / Güter werden von PH eingekauft Informationsstrom: Steuert Geld- und Güterströme (Bsp. Wohin und in welchen Mengen) Haushalt INFORMATIONSSTOEME Güter Geld Unternehmen Wer ist rechsfähig? • natürliche Personen (Wir Menschen) Juristische Personen Quelle RECHTSOBJEKTE Alle Menschen sind Rechsfähig jedoch ist diese aufgrund des Alters Beschränkt ab der Geburt ZUSAMMENFASSUNG Informationsfluss Empfänger Rechtsfähig • träger von Rechten und Pflichten von Geburt an ● Beispiele: Erbrecht/Pflicht Steuern. UNTERSCHIEDE Wer natürliche/Private Personen : EIGENTUM Eigentum = wenn mir eine Sache rechtlich gehört !! Besitz - Die Person die gerade Zugriff auf eine Sache hat ● Geschäftsfähigheit Ist die Fähigkeit mit Personen Kaufverträge wirksam abzuschließe ab 7-18 Lebensjahr unwirksam bei Menschen mit Starken Behinderungen Unter 18 muss der gesetzliche Vertreter zustimmen Ausnahmen: Taschengeld/Schenkung unwirksam Schwe bend unwirk Sam rechts verbindlic ● ● ● NICHTIGKEIT UND ANFECHTUNG ● NICHTIGKEIT ANFECHTBARKEIT Rechtsgeschäfte sind von Anfang an ungültig Sind bis zur Anfechtung gültig RECHTSGESCHAEFT -Scherzgeschäft -Geschäftsunfähigkeit -Bewusstlosigkeit -Irrtum -Drohung - Täuschung ZWEISEITIGES • Wirksam erst durch Einstimmung aller Beteiligten. einseitig verpflichtet: eine Person ist verpflichtet (Schenkung, Bürgerschaft) mehrseitig verpflichtend: Alle beteiligten sind verpflichtet. EINSEITIGES benötigt die Willenserklärung einer Person empfangsbedürftig. Erst wirksam, wenn sie an andere Personen geht. nicht empfangsbedürftig ist gültig ohne an die andere Person gegangen zu sein (Erbe) * Willenserklärung. Ist eine Kuntgabe des Willen (2.8 Unterschreiben eines Kaufvertrags) ● ● ● ● ● ● ● VERTRAEGE Dienstvertrag Bezahlung gegen Dienstleistung Ausleihen & Rückgabe der Selben Sache Bezahlung für einen Gebrauch Darlehensvertrag. % Zinsen/leiht was aus bringt am nächten Tag wieder zurück Kaufvertrag. Etwas Kaufen Leihvertrag Mietvertrag Pachtvertrag : : : Gesellschaftsvertragi Zusammenarbeit Schenkung ein Geschenk erhalten. : Werklieferungsvertrag Herstellung eines Werkes gegen Vergütung Arbeitsvertrag Bezahlte Leistung von Arbeitgeber
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