Offene Selbstfinanzierung und Gewinnverteilung bei Personengesellschaften
Die offene Selbstfinanzierung stellt eine zentrale Finanzierungsform für Unternehmen dar. Bei Personengesellschaften wie der KG erfolgt sie durch die Nichtausschüttung von Gewinnen, wodurch das Eigenkapital erhöht wird. Der nicht ausgeschüttete Gewinn wird bei Einzelunternehmen, OHG und KG den Kapitalkonten der Gesellschafter gutgeschrieben.
Definition: Die offene Selbstfinanzierung bezeichnet die Thesaurierung (Einbehaltung) von Gewinnen zur Unternehmensfinanzierung. Sie ist "offen", da sie durch Vergleich des Eigenkapitals mit der Vorjahresbilanz erkennbar ist.
Bei der Gewinnverteilung KG gelten besondere Regelungen für Kommanditisten. Anders als Komplementäre haben Kommanditisten kein Recht auf Privatentnahmen. Ihr Gewinnanteil wird nicht dem Kapitalanteil zugeschrieben, sondern als Verbindlichkeit ausgewiesen. Dadurch tragen Kommanditisten nicht zur Selbstfinanzierung bei.
Die Vor- und Nachteile der offenen Selbstfinanzierung sind vielfältig. Zu den Vorteilen zählen:
- Keine Zins- und Tilgungsverpflichtungen
- Erhöhte Kreditwürdigkeit durch gestärktes Eigenkapital
- Größere Unabhängigkeit von externen Kapitalgebern
Nachteile sind:
- Nur in Gewinnperioden möglich
- Gesellschafter müssen bereit sein, auf Gewinnentnahmen zu verzichten
- Mögliche steuerliche Nachteile