Offene Selbstfinanzierung und Gewinnverteilung in Personengesellschaften
Die erste Seite führt in das Konzept der offenen Selbstfinanzierung ein und erläutert deren Anwendung in Personengesellschaften, insbesondere am Beispiel einer KG.
Definition: Offene Selbstfinanzierung bezeichnet die Nichtausschüttung von Gewinnen, wodurch das Eigenkapital des Unternehmens steigt.
Bei Personengesellschaften wie EU, OHG und KG erfolgt die Selbstfinanzierung durch Gutschrift nicht ausgeschütteter Gewinne auf die Kapitalkonten der Gesellschafter. Eine Besonderheit besteht bei Kommanditisten, deren nicht ausgeschütteter Gewinnanteil als Verbindlichkeit gilt und somit zur Fremdfinanzierung zählt.
Highlight: Die Vorteile der offenen Selbstfinanzierung umfassen keine Zins- und Tilgungsverpflichtungen, erhöhte Sicherheit und Kreditwürdigkeit sowie Unabhängigkeit von externen Kapitalgebern.
Die Nachteile liegen in der Beschränkung auf Gewinnperioden und der erforderlichen Bereitschaft der Gesellschafter, auf Gewinnentnahmen zu verzichten.
Beispiel: In einer OHG mit zwei Gesellschaftern P1 und P2 beträgt der Gewinn 60.000 €. Bei Privatentnahmen von 50.000 € ergibt sich eine offene Selbstfinanzierung von 10.000 €.
Die Gewinnverteilung erfolgt gemäß Gesellschaftsvertrag, wobei P1 34.000 € und P2 26.000 € erhalten. Das resultierende Eigenkapital der Gesellschafter beträgt 284.000 € für P1 und 146.000 € für P2, insgesamt also 430.000 €.