Arbeitsablauf und Grundsätze der Bilanzierung
Der Arbeitsablauf zur Jahresabschlusserstellung folgt einem klaren 6-Stufen-Plan: Inventur durchführen, Abstimmungs- und Korrekturarbeiten, Summen- und Saldenbilanz erstellen, Bewertung vornehmen, Jahresabschluss erstellen und schließlich auswerten.
Bilanzwahrheit bedeutet, dass alle Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig erfasst werden müssen. Bilanzklarheit verlangt eine übersichtliche Gestaltung nach dem Bruttoprinzip - Aktiv- und Passivposten dürfen nicht verrechnet werden.
Die Bilanzverknüpfung stellt sicher, dass die Schlussbilanz eines Jahres identisch mit der Eröffnungsbilanz des Folgejahres ist (Bilanzidentität). Außerdem müssen aufeinanderfolgende Jahresabschlüsse formal und materiell gleich gestaltet sein (Bilanzkontinuität).
Das Bilanzvorsichtsprinzip ist besonders wichtig: Gewinne werden erst bei Realisierung ausgewiesen, während erkennbare Risiken sofort berücksichtigt werden müssen.
Rechtlicher Rahmen: Die Bestimmungen findest du im Unternehmensgesetzbuch (UGB), der Bundesabgabenordnung und dem Einkommenssteuergesetz.