Finanzbuchhaltung und Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Diese Seite erläutert die Ziele, Aufgaben und Anforderungen der Finanzbuchhaltung sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).
Die Finanzbuchhaltung hat das Ziel, einen Überblick über Vermögen, Schulden und Erfolg des Unternehmens zu geben. Ihre Hauptaufgaben umfassen Dokumentation, Rechenschaftslegung und Information. Sie richtet sich an verschiedene Adressaten wie die Unternehmensleitung, Gläubiger, den Staat und Kunden. Die zentralen Rechengrößen sind Aufwand und Ertrag.
Die Anforderungen an das externe Rechnungswesen beinhalten die laufende, lückenlose und sachlich geordnete Erfassung und Aufzeichnung aller Geschäftsfälle. Geschäftsfälle sind dabei alle Vorgänge im Unternehmen, die Vermögenswerte und Schulden verändern, zu Geldeinnahmen und -ausgaben führen oder Werteverzehr bzw. -zuwachs darstellen.
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) fordern, dass die Buchführung klar, übersichtlich und für Dritte nachvollziehbar sein muss. Wichtige Aspekte sind die ordnungsgemäße Erfassung aller Geschäftsfälle, das Prinzip "Keine Buchung ohne Beleg" und die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Unterlagen.
Definition: Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind Regeln, die sicherstellen, dass die Finanzbuchhaltung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.
Highlight: Die Finanzbuchhaltung muss alle Geschäftsfälle laufend, lückenlos und sachlich geordnet erfassen und aufzeichnen.
Example: Ein Beispiel für einen Geschäftsfall ist der Kauf von Rohstoffen, der sowohl die Vermögenswerte als auch die Schulden des Unternehmens verändert.
Quote: "Ordnungsgemäße Buchführung heißt, dass sich ein Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsfälle und die Lage des Unternehmens machen kann."