Inventur-Details und rechtliche Bestimmungen
Paragraph 240 HGB schreibt genau vor, wann eine Inventur gemacht werden muss: Bei der Gründung, am Ende jedes Geschäftsjahres und bei der Auflösung des Unternehmens. Das Geschäftsjahr darf dabei maximal 12 Monate dauern.
Die Inventur erfolgt durch körperliche Bestandsaufnahme - das heißt zählen, messen, wiegen oder schätzen. Alle Vermögensgegenstände und Schulden werden nach Art, Menge und Wert erfasst. Das ist harte Arbeit, aber absolut notwendig!
Wenn dabei Unterschiede zwischen den Büchern und der Realität auftauchen, müssen die Bücher korrigiert werden. Die Ursachen können Diebstahl, Verderb oder Buchungsfehler sein. Das Vermögen wird nach Liquidität geordnet (wie schnell wird es zu Geld?), die Schulden nach Fälligkeit (wann müssen sie bezahlt werden?).
Wichtig: Treten Differenzen auf, immer die Ursache erforschen - manchmal stecken wichtige Probleme dahinter!