Die Theorie der zentralen Orte ist ein fundamentales Konzept der Raumordnung und Stadtplanung, das von Walter Christaller im Jahr 1933 entwickelt wurde. Dieses Modell beschreibt die hierarchische Gliederung von Siedlungen nach ihrer Versorgungsfunktion und wirtschaftlichen Bedeutung.
Das System unterscheidet zwischen verschiedenen Zentrentypen: Das Oberzentrum stellt die höchste Stufe dar und verfügt über spezialisierte Einrichtungen wie Universitäten, Spezialkliniken und überregionale Verwaltungen. Ein Oberzentrum hat typischerweise mindestens 100.000 Einwohner und versorgt ein größeres Einzugsgebiet. Das Mittelzentrum übernimmt die gehobene Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des periodischen Bedarfs, während Unterzentren die Grundversorgung sicherstellen. In NRW gibt es beispielsweise 16 Oberzentren, darunter Köln, Düsseldorf und Dortmund.
Die Theorie steht in engem Zusammenhang mit dem Konzept der gleichwertigen Lebensverhältnisse, das im deutschen Grundgesetz verankert ist. Die Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse arbeitet daran, strukturelle Unterschiede zwischen Regionen auszugleichen. Dies beinhaltet die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung, gleichwertige Bildungschancen und eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung. Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist dabei eine kontinuierliche Aufgabe der Raumordnung und Landesplanung, die durch verschiedene Maßnahmen wie Infrastrukturförderung, Wirtschaftsförderung und gezielte Ansiedlungspolitik umgesetzt wird. Ein wichtiger Aspekt ist auch die juristische Definition der gleichwertigen Lebensverhältnisse, die als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist und einen Auftrag zur aktiven Gestaltung der Raumentwicklung darstellt.