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Bonn ist nicht Weimar

19.4.2021

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Erörterung der These „Bonn ist nicht Weimar."
Abgabe: 01.12.2020
Hat das deutsche Volk wirklich aus den Fehlern der Machtergreifung Hitlers
Erörterung der These „Bonn ist nicht Weimar."
Abgabe: 01.12.2020
Hat das deutsche Volk wirklich aus den Fehlern der Machtergreifung Hitlers

Erörterung der These „Bonn ist nicht Weimar." Abgabe: 01.12.2020 Hat das deutsche Volk wirklich aus den Fehlern der Machtergreifung Hitlers gelernt? Diese Frage werde ich im folgenden Text mithilfe der These ,,Bonn ist nicht Weimar." beantworten. Zwischen den Unterzeichnungen der Weimarer Verfassung 1919 und dem Grundgesetz der BRD 1949 liegen dreißig Jahre. Beide weisen paar Gemeinsamkeiten, aber auch elementare Unterschiede auf. Die Weimarer Verfassung wies einige Schwachpunkte auf und letztendlich scheiterte diese, demzufolge war das Grundgesetz der Versuch der Beseitigung dieser Schwachstellen. Meiner Meinung nach hat sich die Verfassung der BRD in gewissen Punkten sehr verändert, da die Menschen aus den Fehlern der Weimarer Verfassung lernen wollten. Jedoch besitzen sie auch wesentliche Gemeinsamkeiten, was auf die Verankerung mit der Verfassung der Paulskirche 1848 zurückzuführen ist. Die grundlegenden Gemeinsamkeiten bestehen in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, das Verhältniswahlrecht und die Integration der Grundrechte. Jedoch unterscheiden sich beide Faktoren in einem wichtigen Punkt, nämlich die Stellung des Kanzlers und der Regierung. In der Weimarer Verfassung war der Reichskanzler vom Reichstag und dem Reichspräsidenten abhängig, was letztendlich eine doppelte Abhängigkeit darstellte und diese führte zum Widerspruch der freien Entfaltung der freien Demokratie. Zudem gab es in der Verfassung während der Weimarer Verfassung ein destruktives Misstrauensvotum, was dazu führte, dass nach dem Rausschmiss des Reichskanzlers die Regierung nicht dazu verpflichtet war direkt einen Nachfolger zu wählen. Im Grundgesetz...

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ist es so verankert, dass der Bundeskanzler vom Bundestag gewählt wird, und der Bundespräsident ihn nur ernennt/entlässt nachdem die Wahl stattgefunden hat. Somit sind nur noch die Minister vom Staatsoberhaupt, dem Bundeskanzler, abhängig. Zudem gibt es kein destruktives, sondern ein konstruktives Misstrauensvotum, das besagt, dass sofort ein Gegenkandidat bestimmt werden muss. Der zweite herausstechende Punkt ist der Punkt die Stellung des Präsidenten. In der Weimarer Verfassung wurde durch das Volk auf 7 Jahre gewählt und diente als sogenannter ,,Ersatzkaiser" mit weitreichenden Kompetenzen. Er hatte die Gewalt über die Artikel 25 (Reichstagsauflösung), 48 (Notverordnung) und 53 (Ernennung/Entlassung der Minister). Somit war eine Regierung über die Notverordnung möglich, die vor allem von Hindenburg praktiziert wurde. Es entstanden nur noch „Präsidialkabinette", die den Kern der Demokratie, das Parlament, entmachteten. Im Grundgesetz hingegen wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung auf 5 Jahre gewählt und besitzt nur noch eine repräsentative Funktion. Zudem hat er die Aufgaben den Bundeskanzler zu ernennen/entlassen nach dessen Wahl durch den Bundestag und er ernennt/entlässt die Minister auf Veranlassung des Bundeskanzlers. Was sich noch unterscheidet, sind die Grundrechte beider Verfassungen. In der Weimarer Republik waren die Grundrechte durch Notverordnungen einschränkbar. Dies geschah beispielsweise im Jahr 1933, wo man die Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränkte. Zudem trat nach dem Reichstagsbrand die Reichtagsbrandverordnung in Kraft, welche ab dem 28.02.1933 alle Grundrechte außer Kraft setzen konnte. In der BRD können keine Veränderungen der Grundgesetze in ihrem Wesen vorgenommen werden gemäß Artikel 19,2. Es dürfen nur Formulierung in Absprache mit der Regierung geändert werden. Demzufolge sind Verfassungsänderungen nur unter Wahrung der Grundrechte möglich. Der vorletzte markante Punkt ist die Zusammensetzung des Reichs-/Bundestages. In der Weimarer Verfassung baute man auf reine Verhältniswahlen und verfolgte somit den demokratischen Grundgedanken, jedoch bekamen somit kleine Splittergruppierungen die Chance ins Parlament aufgenommen zu werden. Diese waren aufgrund ihrer Ansichten auch meist keine guten Koalitionspartner. Grundgesetz hingegen führte man die 5%-Hürde ein, um den Eintritt kleinerer Parteien zu verhindern, um somit leichtere Koalitionen zu erzielen. Der letzte Unterschied sind die Plebiszite. Diese waren in der Weimarer Verfassung möglich. Erörterung der These „Bonn ist nicht Weimar." Abgabe: 01.12.2020 Das bekannteste war vermutlich der Dorst-Plan, der letztendlich trotzdem gescheitert ist. Im Grundgesetzt ist dies auf Bundesebene nicht möglich. Es sind nur Petitionen möglich, die aber meist viele Unterschriften benötigen, um Aufmerksamkeit zu erwecken. Um unsere Eingangsfrage zu beantworten, kann man sagen, dass Bonn auf keinen Fall Weimar ist, da man sich beim Grundgesetz 1949 sehr stark an den Schwachpunkten der Weimarer Verfassung orientiert und diese auch beseitigt hat. Zusätzlich hat man das Grundgesetz bewusst in einigen Punkten geändert, um die Schwächung von antidemokratischen Kräften zu verhindern. Ich bin mir also sicher, dass man aus den Fehlern gelernt hat und es nicht nochmal zu einer Machtergreifung wie Hitlers kommt auch wenn derzeit viele sich in NS-Zeiten zurückgesetzt fühlen aufgrund der Maßnahmen, die die Regierung derzeit durchführen muss, um die Pandemie einzudämmen.