Stärkung der Grundrechte und demokratischen Strukturen
Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen der Weimarer Verfassung und dem Grundgesetz betrifft den Schutz der Grundrechte. In der Weimarer Republik konnten Grundrechte durch Notverordnungen eingeschränkt werden, was 1933 zur Aushöhlung der Demokratie beitrug. Das Grundgesetz hingegen schützt die Grundrechte stärker und verankert sie als unveränderlichen Kern der Verfassung.
Quote: "In der BRD können keine Veränderungen der Grundgesetze in ihrem Wesen vorgenommen werden gemäß Artikel 19,2."
Die Zusammensetzung des Parlaments wurde ebenfalls angepasst. Während in der Weimarer Republik auch kleine Splitterparteien ins Parlament einziehen konnten, was zu Instabilität führte, führte das Grundgesetz die 5%-Hürde ein. Diese verhindert den Einzug sehr kleiner Parteien und erleichtert die Bildung stabiler Regierungskoalitionen.
Vocabulary: Die 5%-Hürde ist eine Sperrklausel im Wahlrecht, die besagt, dass eine Partei mindestens 5% der Stimmen erhalten muss, um ins Parlament einzuziehen.
Schließlich unterscheiden sich die Verfassungen in Bezug auf direkte Demokratie. Die Weimarer Verfassung ermöglichte Plebiszite auf Bundesebene, während das Grundgesetz diese nicht vorsieht und stattdessen auf repräsentative Demokratie setzt.
Die Analyse zeigt, dass das Grundgesetz bewusst Lehren aus den Schwächen der Weimarer Verfassung gezogen hat. Die These "Bonn ist nicht Weimar" bestätigt sich in den strukturellen Veränderungen, die eine stabilere und widerstandsfähigere Demokratie schaffen sollten. Die Entstehung des Grundgesetzes war somit ein wichtiger Schritt in der deutschen Verfassungsgeschichte, um die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen und eine robuste demokratische Ordnung zu etablieren.