Phase 1 der Judenverfolgung (1933-1935): Beginn der systematischen Diskriminierung
Die erste Phase der Judenverfolgung im nationalsozialistischen Deutschland war geprägt von gezielten Maßnahmen zur Ausgrenzung und wirtschaftlichen Schädigung der jüdischen Bevölkerung. Am 1. April 1933 wurde der Boykott jüdischer Geschäfte, Ärzte und Anwälte organisiert, was zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führte. Nur wenige Tage später, am 7. April 1933, folgte der Ausschluss der Juden aus dem Beamtentum, was viele in existenzielle Not brachte.
Highlight: Diese ersten Maßnahmen markierten den Beginn einer systematischen Ungleichbehandlung und Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland.
Die zweite Phase (1935-1938) wurde durch die Verabschiedung der Nürnberger Gesetze am 15. September 1935 eingeleitet. Diese Gesetze entzogen den Juden ihre politischen Rechte und verboten Eheschließungen zwischen "Ariern" und "Nichtariern".
Definition: Die Nürnberger Gesetze waren ein Wendepunkt in der Judenverfolgung, da sie die Entrechtung der jüdischen Bevölkerung gesetzlich verankerten und ihre Isolation in der Gesellschaft vorantrieben.
Die dritte Phase (1938-1942) erreichte mit der Reichspogromnacht am 9. November 1938 einen traurigen Höhepunkt. In dieser Nacht wurden Synagogen und jüdische Einrichtungen zerstört, Juden enteignet und deportiert.
Vocabulary: "Pogrom" bezeichnet eine gewaltsame, oft staatlich organisierte Verfolgung von Minderheiten.
Diese Phase markierte den Übergang von der Diskriminierung zur offenen, staatlich organisierten und brutalen Verfolgung der jüdischen Bevölkerung.