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7.6.2021
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● Präsidialkabinette 1.: Reichsregierung bringt umstrittene Gesetzesvorlage ein 6.: Die Reichsregierung regiert bis zur Neuwahl 60 Tage lang unkontrolliert durch den Reichstag mit Notverordnungen 2.: Reichstag lehnt die Gesetzesvorlage ab 5.: Der Reichspräsident löst gemäß Art. 25 den Reichstag auf und setzt die Notverordnung wieder in Kraft 3.: Reichspräsident erlässt auf Wunsch der Regierung die Gesetzesvorlage im Wege der Notverordnung nach Art. 48 Art. 25 Der Reichstag kann vom Reichspräsidenten aufgeköst werden, jedoch nur einmal aus dem gleichen Anlass. 4.: Der Reichstag verlangt gemäß Art. 48 die Aufhebung der Notverordnung beruht auf der vaerfassungswidrigen Kombination der Artikel 25 und 48 Entscheidungskraft der Parlaments wird ausgehebelt der Reichstag wird aufgelöst, sobald er gegen die Interessen der Reichsregierung oder des Reichspräsidenten agiert kein öffentlicher Protest gegen dieses Vorgehen Art. 48 Verleiht dem Reichspräsidenten die Macht, ohne das Parlament durch Notverordnungen zu regieren. Die durch die Verfassung garantierten Grundrechte können außer Kraft gesetzt werden. Präsidialkabinett unter Heinrich Brüning (30.01.1930-30.05.1932) möchte die Reparationszahlungen beenden -> konsequente Sparpolitik (Steuererhöhung, Lohnkürzung); "Hungerkanzler" Anstieg der Arbeitslosigkeit und Zusammenbruch von Firmen "Ostsiedlungsverordnung": Viele Adlige könnten ihren Besitz verlieren und Fordern Brünings Rücktritt Präsidialkabinett unter Franz von Papen (01.06.1932 - 01.12.1932) versucht die NSDAP zu "zähmen" indem die in politische Verantwortung miteinbezogen wird von Papen wird abgesetzt, da Kurt von Schleicher und Hindenburg sich gegen ihn verbünden Präsidialkabinett unter Kurt von Schleicher (02.12.1932 - 29.01.1933) versucht die NSDAP zu spalten und auf seine Seite zu ziehen ● ● ● verlangt von Hindenburg viel verfassungswidriges Rücktritt, da er die NSDAP nicht spalten konnte
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