Die vorliegenden Quellen aus dem 16. Jahrhundert geben Einblick in die Rechtfertigung des spanischen Kolonialismus und in die Diskussion über das Recht der Ureinwohner auf ihr Land.
Aristoteles und Gregorio
Im Gutachten des königlichen Beichtvaters Gregorio aus dem Jahr 1512 wird Aristoteles zitiert, um die Unterwerfung der Indianer zu rechtfertigen. Aristoteles behauptet, dass Herrschaft über träge Völker gerechtfertigt sei. Gregorio argumentiert, dass die Indianer faul und nicht zur Vernunft fähig seien, weshalb die Spanier sie rechtmäßigerweise versklaven könnten.
Franciscus de Vitoria
In einer Vorlesung im Jahr 1538 in Salamanca widerspricht der Dominikaner Franciscus de Vitoria dieser Argumentation. Er behauptet, dass die Ureinwohner rechtliche Ansprüche auf ihr Land haben, da sie nicht geistig minderwertig seien und frei in ihrem Besitz waren, bevor die Spanier eintrafen.
Die beiden Quellen zeigen deutliche Meinungsverschiedenheiten über die Rechtfertigung des spanischen Kolonialismus und das Recht der Ureinwohner auf ihr Land.
Glaubwürdigkeit der Quellen
Die Glaubwürdigkeit der Quellen muss in ihrem historischen Kontext betrachtet werden. Gregorio war Beichtvater des Königs, was seine Meinungsfreiheit möglicherweise einschränkte. Eine ablehnende Haltung gegenüber dem Herrscher hätte schwerwiegende Konsequenzen haben können. Dies wirft Zweifel an der Objektivität seines Gutachtens auf.
Im Gegensatz dazu war Vitoria als Dominikanermönch möglicherweise verpflichtet, die Wahrheit zu verbreiten. Zudem wurde seine Vorlesung vermutlich an Studierende gerichtet, was auf einen Bildungsauftrag hindeutet.
Die gegensätzlichen Meinungen der Autoren spiegeln möglicherweise auch die sich verändernde Denkweise im Laufe der Zeit wider.
Insgesamt verdeutlichen die Quellen die Kontroverse und Diskussionen über den spanischen Kolonialismus und das Recht der Ureinwohner auf ihr Land, die auch heute noch relevant sind.