Vollmachten und Gemeinschaftskonten
Mit einer Vollmacht kann jemand anderes für dich Bankgeschäfte erledigen - auch nach deinem Tod. Sie gilt für Guthaben, Festgeld, Kredite, Wertpapiere und Kontoauszüge, aber nicht für neue Konten oder Kreditverträge.
Gemeinschaftskonten haben zwei Inhaber, die beide als Gesamtschuldner haften. Bei ODER-Konten kann jeder alleine verfügen, bei UND-Konten nur gemeinsam. Das gilt auch nach dem Tod eines Kontoinhabers.
Das Bankgeheimnis schützt deine Daten - Banken haben eine Schweigepflicht. Ausnahmen gibt es nur für Behörden wie BaFin, Staatsanwaltschaft oder Finanzamt bei berechtigten Anfragen.
Wichtig: Bei Firmenkunden dürfen Banken grundsätzlich Auskunft geben, bei Privatkundern nur mit deiner Zustimmung.
Auskunftsverweigerungsrecht bedeutet: Banken müssen in Zivilprozessen (z.B. Scheidung) nicht über ihre Kunden aussagen, außer das Gericht ordnet es an. Vollmachten können nur gemeinsam eingerichtet, aber von einer Person widerrufen werden.