Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte - Grundlagen
Stell dir vor, du kaufst dir neue Kopfhörer oder kündigst dein Fitnessstudio - das sind alles Rechtsgeschäfte, die durch deine Willenserklärung entstehen. Diese rechtlichen Handlungen können drei verschiedene Wirkungen haben.
Neue Rechtsverhältnisse entstehen zum Beispiel durch einen Kaufvertrag. Bestehende Verhältnisse können abgeändert werden, wie bei einer Mietpreiserhöhung. Oder sie werden komplett aufgelöst, etwa durch eine Kündigung.
Bei einseitigen Willenserklärungen reicht eine Person aus. Manche sind empfangsbedürftig (wie Kündigungen oder Angebote) und werden erst wirksam, wenn sie beim Empfänger ankommen. Andere wie Testamente sind nicht empfangsbedürftig und wirken sofort.
Mehrseitige Willenserklärungen brauchen mehrere übereinstimmende Erklärungen. Sie können einseitig verpflichtend sein (nur einer hat Pflichten, wie bei Schenkungen) oder mehrseitig verpflichtend (beide haben Pflichten, wie beim Kaufvertrag).
Merktipp: Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind wie WhatsApp-Nachrichten - sie wirken erst, wenn sie ankommen!
Die Formvorschriften reichen von einfacher Textform (§126b BGB) ohne Unterschrift über Schriftform (§126b BGB) mit Unterschrift bis hin zur notariellen Beurkundung. Bei der öffentlichen Beglaubigung prüft der Notar nur die Unterschrift, bei der notariellen Beurkundung liest er das ganze Dokument vor.