Wichtige Inhalte des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Stell dir vor, du machst eine Ausbildung und fragst dich, ob dein Chef dich fair behandelt - das Jugendarbeitsschutzgesetz gibt dir klare Antworten! Als Jugendlicher unter 18 Jahren darfst du maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten. In Ausnahmefällen sind sogar 8,5 Stunden am Tag möglich, aber nur wenn die Wochenstunden nicht überschritten werden.
Deine Berufsschule zählt als Arbeitszeit - das ist wichtig zu wissen! Hast du mehr als 5 Unterrichtsstunden, gilt das als kompletter Arbeitstag. Bei Blockunterricht mit mindestens 40 Stunden an 5 Tagen bist du vom Betrieb komplett freigestellt.
Pausen sind Pflicht, nicht optional: Bei 4,5 bis 6 Arbeitsstunden stehen dir mindestens 30 Minuten zu, bei mehr als 6 Stunden sogar 60 Minuten. Außerdem darfst du nie länger als 4,5 Stunden am Stück ohne Pause arbeiten.
Gut zu wissen: Vor deiner Abschlussprüfung hast du automatisch frei - das ist gesetzlich garantiert!
Nachts von 20 bis 6 Uhr herrscht grundsätzlich Arbeitsverbot für dich. Es gibt aber Ausnahmen für über 16-Jährige in bestimmten Branchen wie Bäckereien oder Gaststätten. Dein Urlaub richtet sich nach deinem Alter: Bist du noch nicht 16, stehen dir 30 Werktage zu, mit 16 Jahren 27 Tage und mit 17 Jahren 25 Tage.