Verjährungsfristen und Zahlungsverkehr
Verjährungsfristen sind entscheidend - verpasst du sie, kannst du deine Rechte nicht mehr durchsetzen. Bei mangelhafter Lieferung hast du 2 Jahre Zeit (bei gebrauchten Waren nur 1 Jahr), die Frist beginnt mit der Warenübergabe. Für Zahlungs-, Annahme- und Lieferungsverzug gelten jeweils 3 Jahre, beginnend am 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch entstand.
Im Zahlungsverkehr unterscheidet man zwischen Bar-, halbbar und bargeldloser Zahlung. Barzahlung kennst du aus dem Alltag, halbbar bedeutet, dass nur eine Seite bar zahlt. Bargeldlose Zahlung umfasst Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen - heute der Standard.
Für ein Girokonto brauchst du einen Identitätsnachweis und deine Unterschrift. SEPA-Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften machen den Zahlungsverkehr einfacher. Spezielle Formen wie Nachnahme (Zahlung bei Lieferung) oder Western Union (Auslandsüberweisungen) haben besondere Anwendungsbereiche.
Praxistipp: Dokumentiere alle Zahlungen und behalte Verjährungsfristen im Blick!