Grundlagen der Kreditsicherheiten
Kreditsicherheiten müssen immer im Kreditvertrag vereinbart werden und reduzieren das Ausfallrisiko für die Bank erheblich. Ohne diese Sicherheiten würden viele Kredite gar nicht erst vergeben werden.
Es gibt zwei grundlegende Arten: Akzessorische Sicherheiten (Hypothek, Pfandrecht, Bürgschaft) sind gesetzlich direkt mit dem Darlehen verbunden. Sinkt euer Kredit, sinkt automatisch auch die Absicherung - bei vollständiger Tilgung erlischt die Sicherheit komplett.
Fiduziarische Sicherheiten (Sicherungsübereignung, Abtretung, Grundschuld) funktionieren anders: Hier sind Forderung und Sicherheit nur vertraglich miteinander verbunden. Die Bank muss nach der Tilgung die Sicherheit aktiv freigeben.
Bei der Sicherungsgrundschuld wird ein Grundstück als Kreditsicherheit belastet. Der Beleihungswert wird über das Vergleichswert- oder Ertragswertverfahren ermittelt, wobei sowohl Gebäude als auch fest verbundene Maschinen berücksichtigt werden.
Merktipp: Akzessorisch = automatisch, fiduziarisch = freigabepflichtig






