Pfandrecht
Das Pfandrecht gibt der Bank das Recht, sich aus dem verpfändeten Gegenstand zu befriedigen - es entsteht aber erst, wenn die Forderung tatsächlich existiert. Besonders Wertpapiere eignen sich super als Kreditsicherheit, weil sie einen klaren Marktpreis haben und jederzeit verkauft werden können.
Die Beleihungsgrenze legt fest, welcher Prozentsatz des aktuellen Marktwerts beliehen werden kann. Je riskanter das Wertpapier, desto niedriger die Grenze - das schützt die Bank vor großen Verlusten bei Kursstürzen.
Bei Wertpapierpfändung gibt's zwei Varianten: Liegen die Papiere schon bei eurer Bank, reicht eine Verfügungsperre. Bei fremden Banken muss eine Pfandanzeige gemacht und der Herausgabeanspruch abgetreten werden.
Verwertung: Die Bank muss erst androhen, dann eine Wartefrist einhalten (Privatpersonen: 1 Monat, Kaufleute: 1 Woche). Danach können Sachen öffentlich versteigert, Wertpapiere freihändig verkauft werden.
Gut zu wissen: Pfandrechte erlöschen automatisch, wenn die zugrundeliegende Forderung nicht mehr besteht