Ordentliche Kündigung - Die "normale" Art zu kündigen
Eine ordentliche Kündigung ist die Standard-Variante, bei der bestimmte Fristen eingehalten werden müssen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt normalerweise 4 Wochen zum 15. oder 31. eines Monats - das sind genau 28 Tage, nicht ein Monat!
Als Arbeitnehmer könnt ihr ohne Begründung kündigen, aber Arbeitgeber müssen einen zulässigen Grund nachweisen. Es gibt drei Hauptkategorien: personenbedingte Gründe (Krankheit, mangelnde Eignung), verhaltensbedingte Gründe (Leistungsverweigerung, unentschuldigtes Fehlen) und betriebsbedingte Gründe (Umsatzrückgang, Rationalisierung).
Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen soziale Aspekte berücksichtigt werden - wer länger im Betrieb ist, älter ist oder Unterhaltspflichten hat, ist besser geschützt. Bestimmte Personengruppen stehen unter besonderem Kündigungsschutz und sind schwer oder gar nicht kündbar.
Merke dir: Befristete Verträge können normalerweise nicht ordentlich gekündigt werden - sie enden automatisch!