Rechte, Pflichten und das Handelsregister
Als Kaufmann hast du coole Rechte: Du darfst eine Firma führen (die sogar nach deinem Tod weiterbestehen kann), Prokura erteilen und Bürgschaften mündlich eingehen. Sogar dein Schweigen kann als Annahme gelten!
Aber du hast auch Pflichten: Buchführungspflicht nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, Jahresabschluss erstellen und Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich.
Die Prokura ist eine krasse Vertretungsmacht - der Prokurist darf das Unternehmen vor Gericht und bei Rechtsgeschäften vertreten. Das bestimmt aber der Geschäftsführer.
Wer kein Gewerbe betreibt Land−/Forstwirtschaft,freieBerufewieA¨rzteoderAnwa¨lte,reineVermo¨gensverwaltung, ist Nichtkaufmann.
Wichtig: Kaufleute haben mehr Ahnung im Rechtsverkehr - deshalb gelten für sie schärfere Regeln!