Grundlagen des Verwaltungsakts
Stellt euch vor, ihr bekommt einen Bußgeldbescheid oder euer Führerschein wird eingezogen - das sind typische Verwaltungsakte! Nach § 35 VwVfG muss eine behördliche Maßnahme vier wichtige Merkmale erfüllen, damit sie als Verwaltungsakt gilt.
Das erste Merkmal ist die Regelung: Hier geht's darum, dass eure Rechte oder Pflichten verändert werden. Wenn die Behörde etwas macht, was rechtliche Folgen für euch hat, liegt eine Regelung vor.
Außenwirkung bedeutet, dass die Maßnahme sich an jemanden außerhalb der Verwaltung richtet - also an euch als Bürger. Bei Beamten oder Schülern ist das der Fall, wenn sie persönlich betroffen sind, zum Beispiel bei Ordnungsmaßnahmen oder Abschlusszeugnissen.
Tipp: Hausaufgaben oder einzelne Noten haben keine Außenwirkung, aber ein Schulverweis schon!
Der Einzelfall liegt vor, wenn sich die Regelung an eine bestimmte Person richtet und einen konkreten Sachverhalt betrifft. Das Gegenteil wären generelle, abstrakte Regelungen wie Gesetze.