Das Berufsbildungsgesetz im Detail
Das BBIG ist dein wichtigstes Gesetz - hier stehen alle Regeln für deine Ausbildung drin. Es regelt nicht nur Rechte und Pflichten, sondern auch Vergütung, Vertragsdetails und Kündigungsfristen.
Die Probezeit dauert mindestens einen und höchstens vier Monate (§20). Deine Ausbildung endet normalerweise nach der festgelegten Zeit, aber wenn du die Abschlussprüfung früher bestehst, endet sie sofort (§21). Fällst du durch, verlängert sich die Ausbildung auf deinen Wunsch um maximal ein Jahr.
Bei Kündigungen nach der Probezeit brauchst du immer einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung. Als Azubi kannst du aber jederzeit mit vier Wochen Frist kündigen, wenn du den Beruf wechseln willst (§22). Wer grundlos kündigt, muss eventuell Schadensersatz zahlen (§23).
Praxis-Tipp: Lerne die Paragrafen 20-23 auswendig - die kommen garantiert in der Prüfung dran!