Das duale Ausbildungssystem und der Berufsausbildungsvertrag
Stell dir vor, du hast zwei Lernorte gleichzeitig: Im Ausbildungsbetrieb packst du praktisch an, während die Berufsschule dir das theoretische Wissen vermittelt. Beide Bereiche haben unterschiedliche rechtliche Grundlagen - der Betrieb richtet sich nach der Ausbildungsordnung und dem BBIG (Berufsbildungsgesetz), die Schule nach den Schulgesetzen.
Dein Berufsausbildungsvertrag muss schriftlich sein und bestimmte Inhalte haben: Art und Gliederung der Ausbildung, Probezeit 1−4Monate, Vergütung, Urlaubstage und Kündigungsvoraussetzungen. Innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss wird er in die Lehrlingsrolle eingetragen.
Als Azubi hast du verschiedene Pflichten: Lernpflicht, Gehorsamspflicht, Berufsschulpflicht, Sorgfaltspflicht, Schweigepflicht, Wettbewerbsverbot und du musst deinen Ausbildungsnachweis führen. Dein Ausbildungsbetrieb hat dagegen Vergütungs-, Ausbildungs- und Fürsorgepflicht sowie eine Freistellungspflicht für die Berufsschule.
Gut zu wissen: Während der Probezeit können beide Seiten fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen - danach nur noch aus wichtigem Grund wie Diebstahl oder Beleidigung.