Abstände und Vorfahrtsregeln
Die Seitenabstände sind je nach Situation unterschiedlich: Zu Fußgängern und Radfahrern hältst du innerorts 1,5 Meter, außerorts sogar 2 Meter Abstand. Bei parkenden Autos reicht 1 Meter, bei Straßenbahnen nur 0,5 Meter.
Bei der Vorfahrt gibt's eine klare Hierarchie: Erst die Polizei, dann Ampeln, dann Verkehrsschilder und zuletzt "rechts vor links". Beim Abbiegen haben Geradeausfahrer Vorrang vor Rechtsabbiegern, und Rechtsabbieger vor Linksabbiegern.
Mindestabstände beim Parken sind prüfungsrelevant: 15 Meter vor Halteschildern, 10 Meter vor Ampeln, 5 Meter vor Fußgängerüberwegen. Bei Bahnübergängen sind es innerorts 5 Meter, außerorts ganze 50 Meter!
Praxis-Tipp: Auf Einfädelungsstreifen, Fußgängerüberwegen und Taxiständen ist das Halten komplett verboten!