Rechte, Pflichten und Schutzbestimmungen
Eure Pflichten als Auszubildende sind klar definiert: Berichtsheft führen, regelmäßig zur Berufsschule gehen, Anweisungen befolgen und Betriebsgeheimnisse wahren. Dafür hat der Betrieb die Pflicht, euch alle nötigen Kenntnisse zu vermitteln, euch für Schule und Prüfungen freizustellen und eine steigende Ausbildungsvergütung zu zahlen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt alle 15-17-Jährigen mit klaren Regeln: maximal 40 Stunden pro Woche, 8,5 Stunden täglich und nach 4,5 Stunden mindestens 30 Minuten Pause. Beim Urlaub habt ihr je nach Alter Anspruch auf 25-30 Werktage.
Nach der Ausbildung stehen euch zwei Wege offen: Fortbildung erweitert eure Kompetenzen im erlernten Beruf (z.B. Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt), während Weiterbildung auch berufsfremde Fähigkeiten umfasst. Die Anpassungsfortbildung hält euch bei technischen Neuerungen auf dem Laufenden.
Wichtig: Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nur bis 17 Jahre - danach gelten die normalen Arbeitsschutzbestimmungen!