Handelsregister und Rechtsformen - Durchblick im Firmendschungel
Das Handelsregister ist das öffentliche Verzeichnis aller Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirks. Es informiert über Rechtsform, Geschäftsinhaber, Haftung, Vertretungsbefugnisse und die Firma. Abteilung A erfasst Einzelkaufleute und Personengesellschaften, Abteilung B die Kapitalgesellschaften.
Die Firma kann eine Personenfirma (Name des Inhabers), Sachfirma (Unternehmenszweck), Fantasiefirma oder Mischfirma sein. Wichtige Firmengrundsätze: Ausschließlichkeit, Klarheit (Rechtsformzusatz), Beständigkeit, Einheit und Wahrheit.
Einzelunternehmen bieten volle Entscheidungsfreiheit, aber hohes Haftungsrisiko. Gesellschaftsunternehmen haben größere Kapitalbasis und Risikoverteilung, aber langsamere Entscheidungen.
Tipp: Die Wahl der Rechtsform beeinflusst Haftung, Steuern und Entscheidungsstrukturen erheblich!