Datenschutz im Betrieb
Datenschutz schützt persönliche und Unternehmensdaten vor Missbrauch. Die wichtigsten Gesetze sind die DSGVO EU−weit und das BDSG Deutschland−spezifisch.
Personenbezogene Daten umfassen persönliche Verhältnisse (Alter, Geschlecht, Gesundheit) und sachliche Verhältnisse (Vermögen, Schulden). Das Datengeheimnis verbietet dir die unerlaubte Nutzung oder Weitergabe.
Betroffene Personen haben wichtige Rechte: Auskunftsrecht, Berichtigungsrecht, Löschungsrecht und Widerspruchsrecht. Du musst diese Rechte respektieren und umsetzen.
Ein Datenschutzbeauftragter wird ab 9 Mitarbeitern (automatisierte Verarbeitung) oder 20 Mitarbeitern (konventionelle Verarbeitung) Pflicht. Er kontrolliert und berät, ist aber nicht weisungsgebunden.
Wichtig: Datenschutzverletzungen können teuer werden – also immer vorsichtig mit persönlichen Daten umgehen!