Ausbildungsvertrag - Deine Rechte und Pflichten
Deine Ausbildung dauert normalerweise 3 Jahre und startet mit einer Probezeit von 3 Monaten. In dieser Zeit können sowohl du als auch dein Arbeitgeber den Vertrag noch einfacher kündigen. Falls du durch die Abschlussprüfung fallen solltest, hast du das Recht auf Weiterbeschäftigung bis zur Wiederholung.
Dein Ausbilder muss dir alle wichtigen Kenntnisse vermitteln und dich für Berufsschule sowie überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) freistellen. Außerdem bekommst du kostenlose Ausbildungsmittel und er muss dich für Zwischen- und Abschlussprüfungen anmelden. Wichtig: Er darf dir nur Aufgaben geben, die wirklich zu deiner Ausbildung gehören!
Als Azubi musst du deine Aufgaben sorgfältig erledigen, regelmäßig zur Berufsschule gehen und ein Berichtsheft führen. Du bist zur Verschwiegenheit verpflichtet - das heißt, alles was in der Praxis passiert, bleibt dort. Bei Krankheit brauchst du eine ärztliche Bescheinigung.
Tipp: Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt sowohl für dich als auch deinen Ausbilder - informier dich über deine Rechte!
Beim Gehalt steht dir eine angemessene Vergütung zu, die bis zum 25. des Monats gezahlt werden muss. Auch wenn du mal krank bist oder andere wichtige Gründe hast, bekommst du bis zu 6 Wochen weiter dein Gehalt. Die Kosten für die ÜBA trägt dein Arbeitgeber.