Rechtskunde Grundlagen
Das Grundgesetz ist seit 70 Jahren die Verfassung Deutschlands und regelt sowohl das Zusammenleben der Menschen als auch den Staatsaufbau. Es funktiert wie ein Schutzschild für alle Bürger und Bürgerinnen.
Das deutsche Rechtssystem teilt sich in drei Hauptbereiche: Zivilrecht regelt Beziehungen zwischen gleichrangigen Bürgern (Verträge, Schadensersatz, Arbeitsrecht). Öffentliches Recht bestimmt das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern mit klarer Über- und Unterordnung. Das Strafrecht kümmert sich um Bestrafung bei Gesetzesverstößen.
Merktipp: Zivilrecht = Bürger untereinander, öffentliches Recht = Staat und Bürger, Strafrecht = Bestrafung
Je nach Rechtsbereich sind unterschiedliche Gerichte zuständig - von Zivilgerichten über Verwaltungsgerichte bis hin zu Strafgerichten.











