Handlungsvollmacht
Die Handlungsvollmacht ist deutlich bescheidener als die Prokura, aber trotzdem praktisch für den Alltag. Hier darfst du nur das machen, was in deiner Branche völlig normal ist - Waren einkaufen, Verkaufsverträge abschließen oder Rechnungen kassieren.
Was definitiv nicht geht: Kredite aufnehmen, vor Gericht auftreten oder Wechsel unterschreiben. Die Handlungsvollmacht muss auch nicht ins Firmenbuch eingetragen werden - viel unkomplizierter also!
Je nach Umfang gibt es drei Varianten: Die Generalhandlungsvollmacht (alle branchenüblichen Geschäfte, Kürzel "i.V."), die Arthandlungsvollmacht (bestimmte Geschäftsarten, "i.A.") und die Spezialhandlungsvollmacht (nur ein ganz bestimmtes Geschäft, ebenfalls "i.A.").
Eine Vollmacht zu bekommen ist einfacher, als du denkst - manchmal reicht sogar schlüssiges Verhalten bei der Handlungsvollmacht. Aber aufgepasst: Vollmachten können jederzeit widerrufen werden, spätestens wenn das Arbeitsverhältnis endet oder bei einer Prokura die offizielle Löschung im Firmenbuch erfolgt.
⚠️ Wichtig: Nur der Unternehmenseigentümer oder sein gesetzlicher Vertreter darf Vollmachten erteilen - und bei Prokura ist Weitergabe an andere streng verboten!