Rechtliche Grundlagen und Träger
Das SGB IX bildet die rechtliche Grundlage für "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen". Das Bundesteilhabegesetz von 2016 bringt bis 2023 wichtige Änderungen. Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt die Leitlinien vor.
Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX sind gesetzliche Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Sozialhilfeträger. Jeder hat klar definierte Zuständigkeiten.
Die Zuständigkeit hängt vom Grund und Ziel der Reha-Maßnahme ab. Krankenkassen übernehmen medizinische Rehabilitation, Unfallversicherung nach Arbeitsunfällen, Rentenversicherung bei Erwerbsfähigkeitsproblemen. Diese Abgrenzung ist für die Praxis entscheidend.
Rechts-Tipp: Die verschiedenen SGB-Bücher (V, VI, VII, IX, XI) regeln jeweils spezifische Bereiche der Rehabilitation!