Der Kinderfreund und die unberechtigte Eigenbesitzerin
Der Kinderfreund hat als Kind jeden Sommer mit der Enkelin der Schriftstellerin verbracht. Er blickt auf ihre enge Beziehung zurück, die für ihn eine große Liebe war, während sie für das Mädchen nur ein Zeitvertreib in den "Ferien" (S.165) blieb.
Sein Heimatkonzept ist an eine Person gebunden – an seine kindliche Liebe, die er im Erwachsenenalter nicht überwinden kann. Während er "vom Heiraten" (S.161) spricht und die Verbindung als "Versprechen" (S.162) begreift, sieht das Mädchen in ihm nur einen "Kinderfreund" (S.166). Diese unerfüllte Liebe und die traumatische Erfahrung, Zeuge einer Vergewaltigung geworden zu sein, ohne einzugreifen, prägen sein gesamtes Leben.
Die kindliche Heimatvorstellung wird für ihn zur Falle: "Immer noch lebt er dort, obgleich seine Hände beginnen, die Hände eines alten Mannes zu werden" (S.165). Sein Heimatkonzept scheitert, weil er sich nicht von seiner kindlichen Vorstellung lösen kann.
Die unberechtigte Eigenbesitzerin ist die erwachsene Enkelin der Schriftstellerin. Sie besucht in der Nachwendezeit das verlassene Haus am See, das nun den Erben der Frau des Architekten zurückübertragen werden soll.
Ihr Heimatkonzept ist an Erinnerungen geknüpft. Mit dem Abschied vom Haus nimmt sie Abschied von ihrer glücklichen Kindheit. Die juristischen Formulierungen kontrastieren mit ihren sentimentalen Erinnerungen. Sie erkennt, dass ihre "sehr glückliche Kindheit" dort ein "Gefängnis" bleibt, "das sie für immer einschließen würde" (S.183).
Als symbolischen Abschluss reinigt sie das Haus gründlich und schließt die Haustür ab, "obgleich sie nicht weiß, wie das möglich sein kann, weil alles, was sie da abschließt, so weit innen liegt, und der Teil der Welt, in den sie zurückweicht, so weit außen" (S.185). Mit dem Verlust des geliebten Hauses findet auch ein Teil ihrer Identität ein Ende.