Gebührenordnungen und Vertragsrecht
Die wichtigsten Abkürzungen solltest du draufhaben: BEMA (Bewertungsmaßstab für kassenzahnärztliche Leistungen), GOZ (Gebührenordnung Zahnärzte), GOÄ (Gebührenordnung Ärzte) und GKV (Gesetzliche Krankenversicherung).
KZV Westfalen-Lippe in Münster ist für die Abrechnung zuständig, während die Zahnärztekammer (ZÄK) sich um Recht, Gesetze und berufsständische Organisation kümmert. Das sind zwei völlig verschiedene Organisationen!
Bei der Gebührenberechnung gilt: 1-fach-Satz × Steigerungsfaktor = Honorar. Der 1-fach-Satz ist dabei das absolute Minimum. Ab dem 2,3-fachen brauchst du eine medizinische Begründung, ab 3,5-fach eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten.
Ein Behandlungsvertrag entsteht übrigens durch schlüssiges Handeln - also automatisch, wenn der Patient zur Behandlung kommt und der Zahnarzt behandelt.
Wichtig: Die Steigerungsfaktoren und ihre Bedingungen sind prüfungsrelevant - merk dir die Grenzen 2,3 und 3,5!