Die theoretischen Grundlagen verstehen
Damit ihr die Fachbegriffe sicher beherrscht, hier noch einmal die präzisen Definitionen, die in Klausuren gefragt werden.
Positives Recht erhält seine Gültigkeit ausschließlich durch staatliche Setzung in geregelten Verfahren. Der lateinische Begriff "ius positivum" bedeutet wörtlich "gesetztes Recht" - es gilt nur, weil und solange der Staat es durchsetzt.
Überpositives Recht oder Naturrecht bezeichnet Normen, deren Verbindlichkeit unabhängig von staatlicher Setzung besteht. Es dient als übergeordneter Maßstab zur Beurteilung aller Rechtssysteme und kann verschiedene Quellen haben.
Die Naturrechtslehren unterscheiden drei Begründungsquellen: göttliche Autorität (wie die Zehn Gebote), die menschliche Natur fu¨rFamilien−undEherecht oder Vernunftrecht, das durch logisches Nachdenken ermittelt wird. Beim Vernunftrecht ist eine Norm objektiv richtig, wenn sie überzeugend begründbar und nicht widerlegbar ist.
Der Rechtspositivismus bestreitet die Existenz übergeordneter Rechtsquellen vollständig. Hans Kelsen als Hauptvertreter argumentiert: Normen erlangen Gültigkeit ausschließlich durch positive Setzung, nicht durch moralische oder religiöse Begründungen.
Klausurtipp: Vernunftrecht funktioniert über Begründbarkeit, positives Recht über institutionalisierte Verfahren!