Die drei Generationen der Menschenrechte
Die Menschenrechte werden in drei Generationen unterteilt, die verschiedene Lebensbereiche abdecken.
Die erste Generation umfasst bürgerliche und politische Rechte. Dazu gehören dein Recht auf Leben, Schutz vor Folter, Meinungsfreiheit und faire Gerichtsverfahren. Diese Rechte sind international am besten geschützt.
Die zweite Generation fokussiert sich auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Hier geht es um dein Recht auf Arbeit, Bildung, angemessene Bezahlung und Teilhabe am kulturellen Leben.
Die dritte Generation ist die jüngste und basiert auf Solidarität. Sie umfasst kollektive Rechte wie das Recht auf Entwicklung, Frieden und eine saubere Umwelt - Themen, die ganze Gesellschaften betreffen.
Merktipp: Die drei Generationen bauen aufeinander auf - ohne Schutz vor Gewalt (1. Generation) kannst du schlecht zur Schule gehen (2. Generation).