Schadensersatz neben der Leistung bei Sachmängeln
Schadensersatz neben der Leistung bei Sachmängeln ist oft übersehen, aber klausurrelevant. Hier behältst du die mangelhafte Sache und verlangst zusätzlich Geld für Begleitschäden.
Die Voraussetzungen kennst du schon: Schuldverhältnis, Sachmangel (§ 434), Gefahrübergang, keine Kenntnis des Mangels, Vertretenmüssen und Kausalzusammenhang. Entscheidend ist: Der Schaden darf nicht an der Sache selbst entstehen, sondern muss andere Rechtsgüter betreffen.
Typische Begleitschäden sind: Kosten für Rücksendung, entgangener Gewinn durch Ausfall oder Schäden an anderen Sachen. Wenn dein neuer Laptop defekt ist und dadurch deine Hausarbeit verloren geht, ist das ein Begleitschaden.
Der Grundsatz "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten) zeigt sich darin, dass der Verkäufer normalerweise eine zweite Chance bekommt. Deshalb ist Nacherfüllung immer der Primäranspruch - erst wenn das nicht klappt, greifen die anderen Rechte.
Klausurkniff: Bei Begleitschäden immer fragen: "Ist der Schaden an der gekauften Sache selbst oder woanders entstanden?"