Das Jugendarbeitsschutzgesetz - Deine Rechte im Job
Wenn du dir Geld dazuverdienen möchtest, gibt es klare Regeln, die dich schützen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz unterscheidet zwischen Kindern (unter 15 Jahren) und Jugendlichen 15−17Jahre.
Als Kind unter 15 Jahren darfst du eigentlich nicht arbeiten - mit ein paar Ausnahmen. Du kannst Zeitungen austragen, Nachhilfe geben oder ein Betriebspraktikum machen. Auch zuhause mithelfen oder Sozialstunden ableisten ist erlaubt.
Jugendliche zwischen 15 und 17 haben mehr Möglichkeiten, aber auch klare Grenzen. Du darfst maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Normalerweise arbeitest du 5 Tage die Woche, aber in Krankenhäusern, Gaststätten oder Verkaufsstellen kann auch der 6. Tag dazukommen.
Wichtig zu wissen: Je jünger du bist, desto mehr Urlaub steht dir zu - mit 15 Jahren sind es mindestens 30 Werktage!
Bestimmte Arbeiten sind komplett verboten: Akkordarbeit, Jobs mit Gesundheitsrisiko oder der Umgang mit gefährlichen Chemikalien. Nach der Arbeit brauchst du mindestens 12 Stunden Freizeit, und bei längerer Arbeit stehen dir Pausen zu - ab 4,5 Stunden 30 Minuten, ab 6 Stunden eine ganze Stunde.