Kaufmann nach HGB - Die drei Typen
Stell dir vor, du willst wissen, welche Unternehmen besondere Rechte und Pflichten haben. Das HGB unterscheidet drei Haupttypen von Kaufleuten, die alle unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen müssen.
Istkaufmann (§1) ist jeder Gewerbebetrieb, der vier wichtige Kriterien erfüllt: selbständig, legal, gewinnorientiert und dauerhaft arbeitet. Zusätzlich muss er "in kaufmännischer Weise eingerichtet" sein - das bedeutet professionelle Buchführung, größere Organisation usw. Diese Unternehmen müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen.
Kannkaufmann (§2 und §3) umfasst zwei Gruppen: Kleinhandelsgewerbe (wie ein Kiosk) und land-/forstwirtschaftliche Betriebe (wie Sägewerke oder Hofläden). Beide können sich freiwillig ins Handelsregister eintragen, müssen aber nicht.
Formkaufmann (§6) sind automatisch Kaufleute durch ihre Rechtsform - das sind alle Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH oder Genossenschaften (e.G.). Auch Personengesellschaften wie OHG und KG gehören dazu.
Merke dir: Freiberufler, Angestellte, Beamte und Arbeiter sind NIE Kaufleute - egal was sie machen!