Gewaltenteilung - Macht unter Kontrolle
Gewaltenteilung verhindert, dass eine Person oder Institution zu mächtig wird. Die staatliche Macht wird auf drei Bereiche verteilt: Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Ausführung) und Judikative (Rechtsprechung).
Es gibt verschiedene Formen der Gewaltenteilung: Horizontal bedeutet Aufteilung auf nationaler Ebene, vertikal teilt Macht zwischen Bund, Ländern und Kommunen auf. Temporal begrenzt politische Ämter zeitlich.
Die konstitutionelle Gewaltenteilung bindet die Regierung an Verfassungsregeln. Bei der dezisiven Gewaltenteilung begrenzen Parteien und Medien die Regierungsmacht zusätzlich.
In Deutschland kontrollieren sich Bundestag und Bundesrat gegenseitig bei der Gesetzgebung. Das sorgt für Balance und verhindert Machtmissbrauch.
Praxis-Tipp: Denk an die Gewaltenteilung wie an ein Fußballspiel - ohne Schiedsrichter (Judikative) würden die Spieler (Exekutive) nach eigenen Regeln spielen!